Na na, jetzt mal keine Betrü...ähh...Board-Besucher scheu machen!

Ganz so einfach ist die Sachlage nicht.
Meines Erachtens ist nur ein Fakt von Bedeutung, nämlich ob man auf dem Antrag vorsätzlich
falsche Angaben gemacht hat.
Wenn dort keine Angaben zu einer Firma verlangt waren, oder sie waren verlangt, aber es wurde nichts angegeben, kann keinesfalls von Betrug die Rede sein. Ebenso ist der Vertrag meiner Meinung nach gültig und nicht so einfach anzufechten.
Wenn jemand dort irgendwelche falschen Angaben gemacht hat, z.B. als Firma XYZ eingetragen hat, sieht es ein wenig anders aus.
Diese falschen Angaben machen den Vertrag von Beginn an nichtig, egal ob er erstmal von Premiere angenommen wurde. Damit kann ihn Premiere natürlich auch jederzeit kündigen (das gilt übrigens auch andersrum;-)
Einen Betrugsverdacht wird aber auch der schärfste Staatsanwalt daraus nicht ableiten können, zumal man immer argumentieren kann, dass Premiere seinen Sorgfaltspflichten nicht nachgekommen ist.