Letzte Themen:

Keywelt Board Geschichte ? » Autor (Quelle): ernie-c » Letzter Beitrag: ernie-c Wehrpflicht , Panzer » Autor (Quelle): sammy909 » Letzter Beitrag: Duke Sky-Übernahme durch RTL Ein Angebot für jeden Geldbeutel » Autor (Quelle): OSG » Letzter Beitrag: Duke Fehler: Spinnes Mail Dienst » Autor (Quelle): asu » Letzter Beitrag: Spinne Amerika » Autor (Quelle): sammy909 » Letzter Beitrag: sammy909 Ein neuer Clan macht sich in deutschland breit » Autor (Quelle): Duke » Letzter Beitrag: Duke Wenn Sätze plötzlich eine andere Bedeutung bekommen » Autor (Quelle): Duke » Letzter Beitrag: sammy909 Ruf mich an » Autor (Quelle): Duke » Letzter Beitrag: Duke Rutscht gut rein... » Autor (Quelle): Tester » Letzter Beitrag: Dr.Dream frohe Weihnachten » Autor (Quelle): Tester » Letzter Beitrag: Duke
Ergebnis 1 bis 15 von 22

Thema: Kündigungsrecht bei Wegfall der BULI-Rechte ?

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    ÖR-Befürworter Avatar von wacheia
    Registriert seit
    Feb 2001
    Beiträge
    6.777
    Danke
    849
    Erhielt 1.262 Danke für 616 Beiträge
    FAQ Downloads
    1
    Uploads
    0
    Zitat Zitat von stranger1 Beitrag anzeigen
    Entschuldigt bitte das ich nochmal dazwischen gehe.
    Man sollte die Vertragssituationen von 2006 und heute nicht vermischen.
    2006 gab es ein Komplett-Abo, was alle Kanäle, ausser PPV, für einen Preis beinhaltete.
    Heute hat man 4 Einzelpakete , was einzeln 20€ pro Paket kostet, zu einem vergünstigten Preis. Das ändert aber nichts an der Tatsache, das unser Abo 4 Pakete umfasst. Fällt jetzt ein Paket weg, heisst das nicht, das man das ganze Abo ausserordentlich kündigen kann. Rechnerisch kann man eine Minderung um 25 % fordern, da alle 4 Pakete die gleiche Wertigkeit haben (Als Einzelpaket je 20 €).
    Dies ist aber nur meine Auffassung bzw. Interpretation der aktuellen AGB`s.
    Ob die richtig sind ? k.A.
    stranger1
    Die AGB von Premiere mögen das so sehen. Es ist aber rechtlich nicht haltbar.

    Ich muss kein 3er-Paket akzeptieren (auch nicht bei Preisreduzierung), wenn ich ein 4er-Paket MIT ALLEN BUNDESLIGASPIELEN gebucht habe.

    Für mich ist nur das komplette Produkt interessant und keine Teilmenge davon.

  2. #2
    SMember Avatar von Hawak
    Registriert seit
    Dec 2006
    Ort
    MHM
    Beiträge
    1.471
    Danke
    351
    Erhielt 449 Danke für 179 Beiträge
    FAQ Downloads
    0
    Uploads
    0
    Zitat Zitat von wacheia Beitrag anzeigen
    Die AGB von Premiere mögen das so sehen. Es ist aber rechtlich nicht haltbar.
    Siehst Du, genau das ist der Knackpunkt.

    Du hast ja vollkommen Recht damit, dass es Regelungen in AGB's geben kann, die von Anfang an nichtig sind - wenn sie z.B. gegen geltende Gesetze verstoßen würden.

    Aber gerade in dem Punkt der Sonderkündigung des Gesamt-Abos bei Wegfall einzelner Leistungen ist das eben nicht so eindeutig.

    Deine Meinung mag ja durchaus auch von einem Gericht genau so gesehen werden, trotzdem ist die AGB an dieser Stelle bis dahin wirksam.

    Vielleicht sollten wir einfach darauf setzen, dass sich Brummi gegen Disney und Co. durchsetzt, damit es erst gar nicht zu so einer Situation kommt...

  3. #3
    ÖR-Befürworter Avatar von wacheia
    Registriert seit
    Feb 2001
    Beiträge
    6.777
    Danke
    849
    Erhielt 1.262 Danke für 616 Beiträge
    FAQ Downloads
    1
    Uploads
    0
    Zitat Zitat von Hawak Beitrag anzeigen
    Siehst Du, genau das ist der Knackpunkt.
    Du hast ja vollkommen Recht damit, dass es Regelungen in AGB's geben kann, die von Anfang an nichtig sind - wenn sie z.B. gegen geltende Gesetze verstoßen würden.
    Aber gerade in dem Punkt der Sonderkündigung des Gesamt-Abos bei Wegfall einzelner Leistungen ist das eben nicht so eindeutig.
    Deine Meinung mag ja durchaus auch von einem Gericht genau so gesehen werden, trotzdem ist die AGB an dieser Stelle bis dahin wirksam.
    Vielleicht sollten wir einfach darauf setzen, dass sich Brummi gegen Disney und Co. durchsetzt, damit es erst gar nicht zu so einer Situation kommt...
    Als die BuLi-Rechte an Arena gegangen sind, habe ich außerordentlich gekündigt. Premiere hat mir mitgeteilt, dass das nicht möglich sei und auf die AGB verwiesen. Das hat mich nicht interessiert und dann kamen die Mahnungen und Inkassoandrohungen, weil ich der Lastschrift zweimal widersprochen habe.

    Auf die Klage warte ich noch heute.

  4. #4
    Stammuser Avatar von renerocker
    Registriert seit
    Nov 2007
    Beiträge
    319
    Danke
    0
    Erhielt 1 Danke für 1 Beitrag
    FAQ Downloads
    0
    Uploads
    0
    Zitat Zitat von wacheia Beitrag anzeigen
    Die AGB von Premiere mögen das so sehen. Es ist aber rechtlich nicht haltbar.
    Ich muss kein 3er-Paket akzeptieren (auch nicht bei Preisreduzierung), wenn ich ein 4er-Paket MIT ALLEN BUNDESLIGASPIELEN gebucht habe.
    Für mich ist nur das komplette Produkt interessant und keine Teilmenge davon.
    Sehe ich anders: Daß für Dich nur das "komplette Produkt" interresant ist wäre nur relevant beim alten Komplett-Abo.
    Natürlich kann man bei einem aus 4 Modulen bestehenden Vertrag (der preislich deutlich unter den 80 EUR bei Einzel-Buchung liegt) ein Modul bei entsprechender Preisreduzierung herrauslösen oder, wie es bei Premiere im Falle des Wegfalls der Bundesliga wohl eher zu erwarten wäre, abändern.
    Daß man das Ganze durch Ignoranz gegenüber Mahnschreiben bzw. Widerspruch gegen den Mahnbescheid de facto kündigen kann wird sich aber nie ändern, Kosten-Nutzen-Rechnung können die ja nun doch noch.

Ähnliche Themen

  1. Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 04.12.11, 12:25
  2. Liga will TV-Rechte zerstückeln
    Von Satsucht im Forum SPORT Allgemein
    Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 20.07.11, 20:05
  3. Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 04.06.07, 16:23

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •