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Thema: Kündigungsrecht bei Wegfall der BULI-Rechte ?

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  1. #1
    SMember Avatar von Hawak
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    Zitat Zitat von wacheia Beitrag anzeigen
    Die AGB von Premiere mögen das so sehen. Es ist aber rechtlich nicht haltbar.
    Siehst Du, genau das ist der Knackpunkt.

    Du hast ja vollkommen Recht damit, dass es Regelungen in AGB's geben kann, die von Anfang an nichtig sind - wenn sie z.B. gegen geltende Gesetze verstoßen würden.

    Aber gerade in dem Punkt der Sonderkündigung des Gesamt-Abos bei Wegfall einzelner Leistungen ist das eben nicht so eindeutig.

    Deine Meinung mag ja durchaus auch von einem Gericht genau so gesehen werden, trotzdem ist die AGB an dieser Stelle bis dahin wirksam.

    Vielleicht sollten wir einfach darauf setzen, dass sich Brummi gegen Disney und Co. durchsetzt, damit es erst gar nicht zu so einer Situation kommt...

  2. #2
    ÖR-Befürworter Avatar von wacheia
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    Zitat Zitat von Hawak Beitrag anzeigen
    Siehst Du, genau das ist der Knackpunkt.
    Du hast ja vollkommen Recht damit, dass es Regelungen in AGB's geben kann, die von Anfang an nichtig sind - wenn sie z.B. gegen geltende Gesetze verstoßen würden.
    Aber gerade in dem Punkt der Sonderkündigung des Gesamt-Abos bei Wegfall einzelner Leistungen ist das eben nicht so eindeutig.
    Deine Meinung mag ja durchaus auch von einem Gericht genau so gesehen werden, trotzdem ist die AGB an dieser Stelle bis dahin wirksam.
    Vielleicht sollten wir einfach darauf setzen, dass sich Brummi gegen Disney und Co. durchsetzt, damit es erst gar nicht zu so einer Situation kommt...
    Als die BuLi-Rechte an Arena gegangen sind, habe ich außerordentlich gekündigt. Premiere hat mir mitgeteilt, dass das nicht möglich sei und auf die AGB verwiesen. Das hat mich nicht interessiert und dann kamen die Mahnungen und Inkassoandrohungen, weil ich der Lastschrift zweimal widersprochen habe.

    Auf die Klage warte ich noch heute.

  3. #3
    Stammuser Avatar von renerocker
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    Zitat Zitat von wacheia Beitrag anzeigen
    Die AGB von Premiere mögen das so sehen. Es ist aber rechtlich nicht haltbar.
    Ich muss kein 3er-Paket akzeptieren (auch nicht bei Preisreduzierung), wenn ich ein 4er-Paket MIT ALLEN BUNDESLIGASPIELEN gebucht habe.
    Für mich ist nur das komplette Produkt interessant und keine Teilmenge davon.
    Sehe ich anders: Daß für Dich nur das "komplette Produkt" interresant ist wäre nur relevant beim alten Komplett-Abo.
    Natürlich kann man bei einem aus 4 Modulen bestehenden Vertrag (der preislich deutlich unter den 80 EUR bei Einzel-Buchung liegt) ein Modul bei entsprechender Preisreduzierung herrauslösen oder, wie es bei Premiere im Falle des Wegfalls der Bundesliga wohl eher zu erwarten wäre, abändern.
    Daß man das Ganze durch Ignoranz gegenüber Mahnschreiben bzw. Widerspruch gegen den Mahnbescheid de facto kündigen kann wird sich aber nie ändern, Kosten-Nutzen-Rechnung können die ja nun doch noch.

  4. #4
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    Noch isses ja nicht soweit, daß wir klagen (oder uns beklagen) müßten.

  5. #5
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    Ich kann nur sagen : Habt keine Angst vor Infoscore und Hass und Kollegen , die drohen nur , aber einen Mahnbescheid zum Widersprechen bekommt ihr nie !!!
    Stellt euch tot und gut ist . Habe noch nie einen Brief per Einschreiben von denen
    bekommen . Also habe ich auch nichts bekommen , genau wie P....... es immer behauptet,
    wie z.B. bei den S...C... etc . Und wen doch einfach widersprechen und abwarten.

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