"in den receiver stecken" hat wenig mit der (vertragsrelevanten) aktivierung zu tun, sondern einzig der anruf bei der aktivierungshotline
Dort wird man dann aber auch darauf hingewiesen, dass damit die Widerrufsfrist verfällt
"in den receiver stecken" hat wenig mit der (vertragsrelevanten) aktivierung zu tun, sondern einzig der anruf bei der aktivierungshotline
Dort wird man dann aber auch darauf hingewiesen, dass damit die Widerrufsfrist verfällt
Dieser Hinweis ist meines Erachtens juristisch unwirksam.
Stellt euch vor...die Karte ist kaputt
und ich habe genau deswegen keine Lust mehr auf Brummi....
muß ich dann trotzdem zahlen?
Nein ....das Rücktrittsrecht hat mit Aktivierung nur mittelbar zu tun.
Das Widerrufsrecht kann vorzeitig erlöschen. Das ist insbesondere bei einer Dienstleitstung der Fall, wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat (§ 312d Abs. 3 Nr. 2 BGB).
Mit der Aktivierung der Smart**** veranlasst der Kunde, dass Premiere mit der Ausführung der Dienstleistung vor Ende der Widerrufsfrist beginnt. Das Widerrufsrecht erlischt damit.
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