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Thema: Gebrauchte Software darf nicht weiter verkauft werden

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  1. #1
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    Gebrauchte Software darf nicht weiter verkauft werden

    Das Urteil des Münchner Oberlandesgerichtes dürfte nicht ohne Folgen bleiben für den Handel mit gebrauchter Software. Nach Ansicht des Gerichtes ist es nicht legal, ohne Zustimmung des Rechteinhabers gebrauchte Software weiter zu veräußern. Das gelte auch für Original-Software auf CD.
    Quelle
    .
    Die spinnen, die Richter.......
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    Gruß NOLLE
    . .
    objektiv betrachtet, ist alles subjektiv

  2. #2
    s_r4711_Member Avatar von r4711
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    Na ja, usedSoft hatte schon diverse Streitigkeiten mit Oracle. U. a. wurden durch usedSoft aus Volumen-Lizenzen Einzelplatzversionen weiter verkauft, natürlich für einen Bruchteil des Preises. Dass dies auf massiven Widerstand stößt und letzlich nicht zulässig sein kann, verwundert nicht.

    Doch so völlig ausgeurteilt ist das m. E. noch nicht, das OLG hätte sich den Ruck geben sollen, die Revision gleich zuzulassen. Auf die Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH darf man gespannt sein.
    Menschen mit einer neuen Idee gelten so lange als Spinner, bis sich die Sache durchgesetzt hat.
    Mark Twain

    Jede Art zu schreiben ist erlaubt, nur nicht die langweilige.
    Voltaire

    Nicht weil es schwer ist, wagen wir es nicht,
    sondern weil wir es nicht wagen, ist es schwer.
    Seneca

  3. #3
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    Wink Gebrauchte Software darf nicht weiter verkauft werden

    Zitat Zitat von r4711 Beitrag anzeigen
    Na ja, usedSoft hatte schon diverse Streitigkeiten mit Oracle. U. a. wurden durch usedSoft aus Volumen-Lizenzen Einzelplatzversionen weiter verkauft, natürlich für einen Bruchteil des Preises. Dass dies auf massiven Widerstand stößt und letzlich nicht zulässig sein kann, verwundert nicht.
    Doch so völlig ausgeurteilt ist das m. E. noch nicht, das OLG hätte sich den Ruck geben sollen, die Revision gleich zuzulassen. Auf die Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH darf man gespannt sein.
    Dann verschenkt man sie eben!

  4. #4
    /\ttil/\
    Gast

    Talking

    Zitat Zitat von Rucola Beitrag anzeigen
    Dann verschenkt man sie eben!
    Oder zieht eine Vermietung / Verpachtung in Erwägung!

    Eine Unverschämtheit solche Urteile! Wenn ich Trottel schon einmal eine Lizenz erworben habe, wie etwa bei Windows, warum darf ich den Schrott dann nicht weiter verchecken?

    Die Gier eines Softwareunternehmens ist wohl ebenso unersättlich wie die Steuergeilheit eines Staates!

    Werdet wach Ihr Gesichtskaspers! Einmal bezahlt ist bezahlt, gebe ich mein Eigentum - also meine Lizenz in Form einer CD, DVD oder was auch immer (weil von mir bezahlt) - weiter, egal ob geschenkt oder gegen Bares, dann ist es mir sowas von wurst, welchem geldgeilen Vorstand welchen Software- oder Medienunternehmens auch immer ich damit ins Knie f*cke!

    Kümmert Euch lieber darum Bugs aus Eurem Spökes zu beseitigen als irgendwelchen Ex-Usern bis ins Nähkästchen hinterher zu steigen!

    Rote Karte!

  5. #5
    Stammuser
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    Gebrauchte Software darf nicht weiter verkauft werden

    Gerichtsurteil hin Gerichtsurteil her:
    Wenn man eine Sache käuflich erwirbt ist man Eigentümer derselben,egal um welche Dinge es geht.Und was einem gehört kann man verschenken,verleihen,wegwerfen und auch verkaufen nur wie in
    diesem Fall nicht vervielfältigen und dann verkaufen.
    Wo kämen wir denn hin wenn man etwas kauft, mit der Auflage des Verkäufers
    es nicht wieder zu veräußern.
    Das den Softwareherstellern der Gebrauchthandel nicht schmeckt, liegt auf der Hand aber eingeschränktes Eigentumsrecht bei Handelsware gibt es meines
    Wissens nicht.

  6. #6
    s_r4711_Member Avatar von r4711
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    Zitat Zitat von Rucola Beitrag anzeigen
    Gerichtsurteil hin Gerichtsurteil her:
    Wenn man eine Sache käuflich erwirbt ist man Eigentümer derselben,egal um welche Dinge es geht.

    Nur dass man bekanntlich in diesen Fällen kein Eigentum an der Software erwirbt, sondern lediglich am Datenträger und das Nutzungsrecht an der Software unter den festgelegten Lizenzbestimmungen. Das ist etwas völlig anderes.
    Menschen mit einer neuen Idee gelten so lange als Spinner, bis sich die Sache durchgesetzt hat.
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  7. #7
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    Zitat Zitat von r4711 Beitrag anzeigen
    Nur dass man bekanntlich in diesen Fällen kein Eigentum an der Software erwirbt, sondern lediglich am Datenträger und das Nutzungsrecht an der Software unter den festgelegten Lizenzbestimmungen. Das ist etwas völlig anderes.
    Wenn das geltendes Recht wäre gäbe es keinen Handel mit gebrauchter
    Software,dieses Gerichtsurteil ist aus meiner Sicht nur ein Versuch der
    Softwareindustrie dies zu unterbinden.

  8. #8
    s_r4711_Member Avatar von r4711
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    Zitat Zitat von Rucola Beitrag anzeigen
    Wenn das geltendes Recht wäre gäbe es keinen Handel mit gebrauchter
    Software,dieses Gerichtsurteil ist aus meiner Sicht nur ein Versuch der
    Softwareindustrie dies zu unterbinden.

    Es ist ja auch Handel mit gebrauchten Lizenzen.

    Mal ein anderes Beispiel. Wenn Du Dir eine Musik-CD kaufst, wirst Du dann Eigentümer der Lieder? Nee, darfst Privatkopien machen und 1 Million Mal oder öfters anhören, den Datenträger verschenken, vernichten oder sonst etwas machen, aber bekommst Du deshalb das Urheberrechtdes Liedes? Nein. Und das Nutzungsrecht ist eingeschränkt.
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    Mark Twain

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  9. #9
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    Zitat Zitat von r4711 Beitrag anzeigen
    Es ist ja auch Handel mit gebrauchten Lizenzen.
    Mal ein anderes Beispiel. Wenn Du Dir eine Musik-CD kaufst, wirst Du dann Eigentümer der Lieder? Nee, darfst Privatkopien machen und 1 Million Mal oder öfters anhören, den Datenträger verschenken, vernichten oder sonst etwas machen, aber bekommst Du deshalb das Urheberrechtdes Liedes? Nein. Und das Nutzungsrecht ist eingeschränkt.
    Aber das behauptet doch auch niemand jedenfalls ich nicht das man mit dem Kauf, in diesem Fall einer Musik-CD Urheberrechte erwirbt,die Musik ist natürlich geistiges Eigentum des Komponisten oder Sängers,genauso ist das bei der Software.
    Aber es dürfen doch gebrauchte Musik CD verkauft werden,deshalb
    werden doch keine Urheberrechte verletzt. Wenn man den Tonträger gekauft
    hat gehört einem zwar nicht die Musik oder im anderen Fall die Software aber
    die Scheibe, die hat man ja bezahlt und warum soll man die nicht weiterverkaufen dürfen?

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