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Thema: Gebrauchte Software darf nicht weiter verkauft werden

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    Microsoft sperrt Produktschlüssel

    Microsoft sperrt Produktschlüssel
    Microsoft hat am Montag angekündigt, dass Produktschlüssel von gebrauchter Software gesperrt werden. Konkret ist von "auffällig gewordenen Produktkeys" die Rede.

    Microsoft hat laut eigenen Angaben Produktschlüssel gesperrt, die im Zusammenhang "mit der urheberrechtswidrigen Nutzung gebrauchter Softwarelizenzen" auffällig geworden seien. So habe Microsoft nach Hinweisen von Kunden und durch Testkäufe gemerkt, dass verschiedene Unternehmen identische Produktschlüssel verwendet hätten, um Software zu aktivieren. Das sei ein Hinweis darauf, dass es zu "Unregelmäßigkeiten bei der Übertragung von Nutzungsrechten aus Volumenlizenzverträgen" gekommen sei.
    "Um gegen einen urheberrechtswidrigen Handel mit gebrauchten Softwarelizenzen vorzugehen, haben wir zahlreiche Testkäufe initiiert und mit Nutzern solcher Lizenzen gesprochen. Dabei haben wir bei verschiedenen Nutzern identische Produktkeys entdeckt.", so Dorothee Belz, Direktor Law and Corporate Affairs und Mitglied der Geschäftsleitung der Microsoft Deutschland GmbH. Belz weiter: "Da Microsoft jedoch einer Übertragung gebrauchter Lizenzen an diese Unternehmen nicht zugestimmt hat, sind diese Lizenzen unseres Erachtens nicht wirksam übertragen worden und die Unternehmen sind nicht rechtmäßig lizenziert." Aus diesem Grund seien die Produktschlüssel seitens Microsoft gesperrt worden.Microsoft weist darauf hin, dass, wenn eine Softwarelizenz laut Vertragstext nur nach Zustimmung des Herstellers übertragen werden kann und diese Zustimmung nicht eingeholt werde, der Käufer der gebrauchten Lizenz kein wirksames Nutzungsrecht erwerbe und damit das Produkt möglicherweise nicht richtig lizenziert habe."Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Im Zweifelsfall müssen die Nutzer der Software beweisen, dass sie eine rechtmäßige Lizenz besitzen", so Belz. Im Falle von Microsoft-Produkten bedeute dies, dass ein Käufer belegen müsse, an wen Microsoft ursprünglich die Lizenz vergeben habe und wie und über wen sie dann an den Käufer übertragen worden sei. "Selbstgedruckte Lizenzurkunden oder notarielle Bestätigungen versprechen keine Rechtssicherheit. Sie sind kein juristisch gültiger Lizenznachweis", warnt Belz.Wer sich unsicher ist, ob er im Besitz einer gültigen Lizenz ist, kann sich an Microsoft wenden. Laut Angaben von Microsoft wurden seit 1999 insgesamt 220.000 eingesandte oder beschlagnahmte Produkte auf ihre Echtheit hin überprüft. Der Anteil illegalte Produkte habe bei dieser Auswertung bei 96 Prozent gelegen. Microsoft verspricht, dass ein Einsender innerhalb von 24 Stunden erfährt, ob es sich um ein echtes Produkt handelt. Weitere Infos finden interessierte Anwender auf www.gebrauchte-software.org.Microsoft ist der Ansicht, dass die Übertragung gebrauchter Lizenzen aus Volumenlizenzverträgen nur nach Zustimmung des Software-Herstellers möglich ist. Dabei beruft sich Microsoft ein Urteil des Oberlandesgerichts München (OLG, Az. 6 U 2759/07) im Rechtsstreit zwischen Oracle und der Firma usedSoft. Bereits Ende Juli hatte Microsoft in einer Pressemitteilung verbreitet, dass der Rechteinhaber dem Handel mit Gebrauchtsoftware zustimmen müsse und sich dabei auf die Entscheidung des OLG berufen. Usedsoft hatte die Sichtweise von Microsoft zur Entscheidung des Oberlandesgerichts als "interpretation zum Oracle-Verfahren" bezeichnet, die "in eklatanter Weise die Sachlage" ignoriere. Als Grund nannte Usedsoft, dass sich das OLG-Urteil ausschließlich auf Oracle-Software beziehe und nicht auf Software anderer Hersteller.
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