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Thema: Gebrauchte Software darf nicht weiter verkauft werden

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Gebrauchte Software darf nicht weiter verkauft werden

    Gerichtsurteil hin Gerichtsurteil her:
    Wenn man eine Sache käuflich erwirbt ist man Eigentümer derselben,egal um welche Dinge es geht.Und was einem gehört kann man verschenken,verleihen,wegwerfen und auch verkaufen nur wie in
    diesem Fall nicht vervielfältigen und dann verkaufen.
    Wo kämen wir denn hin wenn man etwas kauft, mit der Auflage des Verkäufers
    es nicht wieder zu veräußern.
    Das den Softwareherstellern der Gebrauchthandel nicht schmeckt, liegt auf der Hand aber eingeschränktes Eigentumsrecht bei Handelsware gibt es meines
    Wissens nicht.

  2. #2
    s_r4711_Member Avatar von r4711
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    Zitat Zitat von Rucola Beitrag anzeigen
    Gerichtsurteil hin Gerichtsurteil her:
    Wenn man eine Sache käuflich erwirbt ist man Eigentümer derselben,egal um welche Dinge es geht.

    Nur dass man bekanntlich in diesen Fällen kein Eigentum an der Software erwirbt, sondern lediglich am Datenträger und das Nutzungsrecht an der Software unter den festgelegten Lizenzbestimmungen. Das ist etwas völlig anderes.
    Menschen mit einer neuen Idee gelten so lange als Spinner, bis sich die Sache durchgesetzt hat.
    Mark Twain

    Jede Art zu schreiben ist erlaubt, nur nicht die langweilige.
    Voltaire

    Nicht weil es schwer ist, wagen wir es nicht,
    sondern weil wir es nicht wagen, ist es schwer.
    Seneca

  3. #3
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    Zitat Zitat von r4711 Beitrag anzeigen
    Nur dass man bekanntlich in diesen Fällen kein Eigentum an der Software erwirbt, sondern lediglich am Datenträger und das Nutzungsrecht an der Software unter den festgelegten Lizenzbestimmungen. Das ist etwas völlig anderes.
    Wenn das geltendes Recht wäre gäbe es keinen Handel mit gebrauchter
    Software,dieses Gerichtsurteil ist aus meiner Sicht nur ein Versuch der
    Softwareindustrie dies zu unterbinden.

  4. #4
    s_r4711_Member Avatar von r4711
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    Zitat Zitat von Rucola Beitrag anzeigen
    Wenn das geltendes Recht wäre gäbe es keinen Handel mit gebrauchter
    Software,dieses Gerichtsurteil ist aus meiner Sicht nur ein Versuch der
    Softwareindustrie dies zu unterbinden.

    Es ist ja auch Handel mit gebrauchten Lizenzen.

    Mal ein anderes Beispiel. Wenn Du Dir eine Musik-CD kaufst, wirst Du dann Eigentümer der Lieder? Nee, darfst Privatkopien machen und 1 Million Mal oder öfters anhören, den Datenträger verschenken, vernichten oder sonst etwas machen, aber bekommst Du deshalb das Urheberrechtdes Liedes? Nein. Und das Nutzungsrecht ist eingeschränkt.
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  5. #5
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    Zitat Zitat von r4711 Beitrag anzeigen
    Es ist ja auch Handel mit gebrauchten Lizenzen.
    Mal ein anderes Beispiel. Wenn Du Dir eine Musik-CD kaufst, wirst Du dann Eigentümer der Lieder? Nee, darfst Privatkopien machen und 1 Million Mal oder öfters anhören, den Datenträger verschenken, vernichten oder sonst etwas machen, aber bekommst Du deshalb das Urheberrechtdes Liedes? Nein. Und das Nutzungsrecht ist eingeschränkt.
    Aber das behauptet doch auch niemand jedenfalls ich nicht das man mit dem Kauf, in diesem Fall einer Musik-CD Urheberrechte erwirbt,die Musik ist natürlich geistiges Eigentum des Komponisten oder Sängers,genauso ist das bei der Software.
    Aber es dürfen doch gebrauchte Musik CD verkauft werden,deshalb
    werden doch keine Urheberrechte verletzt. Wenn man den Tonträger gekauft
    hat gehört einem zwar nicht die Musik oder im anderen Fall die Software aber
    die Scheibe, die hat man ja bezahlt und warum soll man die nicht weiterverkaufen dürfen?

  6. #6
    s_r4711_Member Avatar von r4711
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    Zitat Zitat von Rucola Beitrag anzeigen
    Wenn man den Tonträger gekauft
    hat gehört einem zwar nicht die Musik oder im anderen Fall die Software aber
    die Scheibe, die hat man ja bezahlt und warum soll man die nicht weiterverkaufen dürfen?

    So passt Rucola, aber es ist eben nur die Scheibe, an der Du Eigentum erwirbst und mit der darfst Du in der Tat machen was Du willst. Ist ja beispielsweise auch zulässig beim Entbundlen von OEM Software und Hardware.

    Der von mir erwänte, andere Rechtsstreit zwischen usedSoft und Oracle bezieht sich jedoch auf das Aufspalten einer Volumenlizenz und "Verkauf" in Einzellizenzen zu einem deutlich günstigeren Preis als die Original-Einzelplatzlizenz.

    @Atti, Hand auf's Herz lieber Hunnenkönig: Stell Dir vor, Du würdest eine Supersoftware entwickeln, deren Einzelplatzlizenz Du pro Stück für 1.000 € aus den Händen gerissen bekommen hast und deren Volumenlizenz (100 Stück) Du für 10.000 € herausgibts. Wenn jetzt der r4711 Dir eine Volumenlizenz für 10.000 € abkauft und an 100 Mitglieder des Boards als Einzelplatzlizenz zu jeweils 250 € verramscht, dann hat der r4711 15.000 € Plus gemacht und hat dabei gar keine Ahnung von Softwareentwicklung. Und die 100 Boardmitglieder kaufen Dir keine Einzelplatzlizenz ab, also gehen Dir 100.000 € föten. Ok, blödes Beispiel, Du gönnst mir die 15.000 und ich Dir die 100.000 aber Oracle und usedSoft sind eben nicht seelenverwandt.
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  7. #7
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    Gebrauchte Software darf nicht weiter verkauft werden?

    Zitat Zitat von r4711 Beitrag anzeigen
    So passt Rucola, aber es ist eben nur die Scheibe, an der Du Eigentum erwirbst und mit der darfst Du in der Tat machen was Du willst. Ist ja beispielsweise auch zulässig beim Entbundlen von OEM Software und Hardware.
    Der von mir erwänte, andere Rechtsstreit zwischen usedSoft und Oracle bezieht sich jedoch auf das Aufspalten einer Volumenlizenz und "Verkauf" in Einzellizenzen zu einem deutlich günstigeren Preis als die Original-Einzelplatzlizenz.
    @Atti, Hand auf's Herz lieber Hunnenkönig: Stell Dir vor, Du würdest eine Supersoftware entwickeln, deren Einzelplatzlizenz Du pro Stück für 1.000 € aus den Händen gerissen bekommen hast und deren Volumenlizenz (100 Stück) Du für 10.000 € herausgibts. Wenn jetzt der r4711 Dir eine Volumenlizenz für 10.000 € abkauft und an 100 Mitglieder des Boards als Einzelplatzlizenz zu jeweils 250 € verramscht, dann hat der r4711 15.000 € Plus gemacht und hat dabei gar keine Ahnung von Softwareentwicklung. Und die 100 Boardmitglieder kaufen Dir keine Einzelplatzlizenz ab, also gehen Dir 100.000 € föten. Ok, blödes Beispiel, Du gönnst mir die 15.000 und ich Dir die 100.000 aber Oracle und usedSoft sind eben nicht seelenverwandt.
    Tatsache ist das gebrauchte Software verkauft worden ist und auch momentan
    noch wird,ob das Urteil vom Münchner Oberlandesgericht in letzter Instanz
    auch bestätigt wird ist dann sowieso noch abzuwarten.

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