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Thema: Ungewollte Lieferung! Was nun?

  1. #1
    Seniormitglied Avatar von Hank
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    Angry Ungewollte Lieferung! Was nun?

    Problem mit GAVIA Münzhandel.

    Ein Mitglied meiner Familie hatte unaufgefordert eine Münze zugesandt bekommen. Irgendein wertloser Fußball-Müll. Auf jeden Fall hat er angerufen und gesagt er hat kein Interesse, dass ihm weitere wertlose Metallplättchen geschickt werden. Nur angerufen, nix Schriftliches.
    Es kommt, wie es kommen musste, heute kam wieder eine Lieferung, mit Rechnung.

    Was nun? Zurückschicken auf eigene Kosten? Und nächsten Monat wieder?

    Bin für jeden Rat dankbar!

  2. #2
    Moderator Avatar von Million Dollar Man
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    Zitat Zitat von Hank Beitrag anzeigen
    Problem mit GAVIA Münzhandel.
    Ein Mitglied meiner Familie hatte unaufgefordert eine Münze zugesandt bekommen. Irgendein wertloser Fußball-Müll. Auf jeden Fall hat er angerufen und gesagt er hat kein Interesse, dass ihm weitere wertlose Metallplättchen geschickt werden. Nur angerufen, nix Schriftliches.
    Es kommt, wie es kommen musste, heute kam wieder eine Lieferung, mit Rechnung.
    Was nun? Zurückschicken auf eigene Kosten? Und nächsten Monat wieder?
    Bin für jeden Rat dankbar!

    na wenn sie das telefonische nicht anerkennen weils ja schriftlich sein muss, dann sollen die erstmal schriftlich zeigen wo dein onkel oder wer auch immer bestellt und unterschrieben hat.
    Money for Life

    Humax PDR-9700 250 GB
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  3. #3
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    Zitat Zitat von Million Dollar Man Beitrag anzeigen
    na wenn sie das telefonische nicht anerkennen weils ja schriftlich sein muss, dann sollen die erstmal schriftlich zeigen wo dein onkel oder wer auch immer bestellt und unterschrieben hat.
    Muss ja nicht schriftlich sein, "normalerweise" braucht man gar nicht reagieren. Am Telefon wurde wohl gesagt, das geht so in Ordnung.

    Die Frage ist ja, ob jetzt mit der zweiten Lieferung irgendwie ein Vertrag zustande kommt?

  4. #4
    Moderator Avatar von Erdwin
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    Also ich kann nur sagen was ich immer mit ungewollten und nie angeforderten Katalogen gemacht hab: Groß draufgeschrieben: Annahme verweigert und einfach wieder in Briefkasten geschmissen. Das ganze 3 oder 4 mal und seit dem hab ich nie wieder unaufgefordert Kataloge bekommen von Firmen die ich nicht kenne. Weiterer Vorteil: die Rücksendung kostet denen richtig Kohle.

    Aber ob man das in Deinem Fall aber auch so einfach machen kann...

  5. #5
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    Avatar von Hank
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    Unbestellte Lieferung

    Zusendung von Waren, die dem Empfänger ohne eine ihm zurechenbare Auforderung zugehen.
    Die Zusendung unbestellter Ware und das Erbringen sonstiger unbestellter Leistungen ist - soweit sie von einem Unternehmer an einen Verbraucher erfolgt - rechtlich bedeutungslos.
    Es werden keinerlei Pflichten begründet. Das stellt § 241a des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) als verbraucherschützende Vorschrift klar. Zwischen dem Lieferanten und dem Empfänger kommt kein Vertrag zu Stande, soweit sich der Empfänger nicht dahingehend äußert. Schweigt der Empfänger nach Erhalt der Ware, kann nicht dahingehend gedeutet werden, dass er einem Vertragsschluss zustimmt und die Leistung haben will. Das gilt auch dann, wenn der Lieferant erklärt, der Vertrag gelte bei der Nichtablehnung oder Nichtrücksendung der Ware als geschlossen.
    Das hat für den Empfänger folgende Konsequenzen:
    • Er muss auch nicht auf die Lieferung reagieren.
    • Er muss die Sachen nicht zurücksenden.
    • Er muss die Sache nicht herausgeben.
    • Er kann die Leistung unentgeltlich nutzen, gebrauchen und verbrauchen.
    • Er ist auch bei vorsätzlicher Zerstörung der Sache nicht strafbar (strittig).
    Der Lieferant bleibt allerdings immer Eigentümer der Ware, da er sein Angebot auf Übereignung der Ware an den Empfänger von dem Zustandekommen eines Kaufvertrages abhängig gemacht hat (Bedingung).
    Der Empfänger muss ihm die Sache nicht herausgeben, verkauft er sie aber an einen Dritten, der von den Umständen Kenntnis hat, wird dieser aber herausgabepflichtig (§§ 932 Absatz 2, 985 BGB). Die genannten Regeln gelten nicht, wenn:
    • dem Verbraucher statt der bestellten eine nach Qualität und Preis gleichwertige Leistung angeboten wird und er darauf hingewiesen wird, dass er zur Annahme nicht verpflichtet ist und die Kosten der Rücksendung nicht zu tragen hat
    • wenn die Leistung nicht für den Empfänger bestimmt war oder in der irrigen Vorstellung einer Bestellung erfolgte und der Verbraucher diesen Umstand erkannt hat oder hätte erkennen müssen
    Das hab ich gefunden. Soweit so gut! Das hat er mit der "ersten" Münze gemacht, er hat sie nicht zurückgeschickt. Wie gesagt nur Anruf, dass kein Interesse.

    Aber gilt das auch für die zweite und die folgenden Lieferungen?

  6. #6
    s_r4711_Member Avatar von r4711
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    Zitat Zitat von Hank Beitrag anzeigen
    Aber gilt das auch für die zweite und die folgenden Lieferungen?

    Grundsätzlich ja Hank, da Du 241 a BGB nicht einfach mit weiteren Lieferungen aushebeln. War da jeweils ein lustiges Schreiben dabei und was stand da drinnen.

    Ggf. sollte man den Versender darauf hinweisen, dass man überobligatorisch die Münze für ihn unentgeltlich bis zum Zeitpunkt X aufhebt, jedoch selbstverständlich weder für die Verschlechterung, noch den zufälligen Untergang einstehen wird und ihn auffordern, weitere Zusendungen zu unterlassen.

    Diese Freude habe ich unlängst Premiere bereitet, die mir unaufgefordert (weil interner Fehler) eine neue SAT-Smart**** zugesandt hatten, obwohl ich Kabelkunde bin. Ich hatte denen dann mitgeteilt, dass sie, soweit Sie die Karte nicht, nach Terminvereinbarung, abholen lassen ich diese sodann vernichte, da ich von der unentgeltlichen Übereignung ausgehe. Die Herrschaften waren dann mit Letzterem einverstanden. (ja, ja, habe mich neulich geärgert, da wurde meine Gangart etwas schärfer).
    Menschen mit einer neuen Idee gelten so lange als Spinner, bis sich die Sache durchgesetzt hat.
    Mark Twain

    Jede Art zu schreiben ist erlaubt, nur nicht die langweilige.
    Voltaire

    Nicht weil es schwer ist, wagen wir es nicht,
    sondern weil wir es nicht wagen, ist es schwer.
    Seneca

  7. #7
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    Wenn ich dich richtig verstehe, soll er die Ware behalten, die Rechnung wegschmeißen und nur einen freundlichen Brief schicken.

    In den Schreiben steht wohl zum Großteil Werbung und das er sich keine Sorgen machen braucht, da er sich ja die weiteren Ausgaben gesichert hat. Und das er die folgenden Ausgaben jeweils 14 Tage zur Ansicht bekommt, bevor er zahlen soll.

  8. #8
    /\ttil/\
    Gast
    Bei ungewollter Bestellung, bzw. Lieferung einfach schriftlich dokumentieren, dass man die Ware nicht bestellt hat und sich somit nicht in der Pflicht sieht die Ware zu bezahlen.

    Ankündigen, dass man die Artikel zu Hause verwahrt, bzw. unfrei an den Absender zurück schickt. Reaktin auf Brief abwarten.

    Sollte keine Reaktion erfolgen, bzw. weiter Ware und Rechnungen versendet werden, dann RA konsultieren und Abhilfe schaffen lassen!

  9. #9
    s_r4711_Member Avatar von r4711
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    Zitat Zitat von Hank Beitrag anzeigen
    Wenn ich dich richtig verstehe, soll er die Ware behalten, die Rechnung wegschmeißen und nur einen freundlichen Brief schicken.
    Grundsätzlich ja.


    Zitat Zitat von Hank Beitrag anzeigen
    In den Schreiben steht wohl zum Großteil Werbung und das er sich keine Sorgen machen braucht, da er sich ja die weiteren Ausgaben gesichert hat. Und das er die folgenden Ausgaben jeweils 14 Tage zur Ansicht bekommt, bevor er zahlen soll.

    So, an der Stelle wird es hässlich. Das ist ein Vertrag ohne Abnahmeverpflichtung, aber hiernach ist angeblich keine unbestellte Leistung mehr Gegenstand der Lieferung, sondern es ist vereinbart, dass Dir jeweils ein Angbeot unterbreitet wird (durch Übersendung der Ware) und Du entscheidest, ob Du es annimmst oder nicht. Wie zu befürchten also doch Handlungsbedarf.

    Hat Dein Familienmitglied das erste Schreiben zur Münze noch? Was stand da explizit da (wie kommen die dazu, die tolle Münze zu versenden?)

    Also wenn tatsächlich seinerzeit unaufgefordert zugesendet: klarstellen, dass kein Vertrag besteht, klarstellen, dass künftige Zusendungen zu unterlassen sind, klarstellen, dass die Praktiken ggf. in Bezug auf unlauteren Wettbewerb überprüft wird, man sich entgegenkommend gegen Übersendung eines Rücksendescheins für ein Postpaket bereit erklärt die Münze zurückzusenden. Was soll die Münze kosten? Sprich welchen Aufwand ist die Sache sicherheitshalber derzeit wert?

    Ach ja, und niemals etwas im laufenden Verfahren wegwerfen, also auch nicht die Rechnung.
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    Seneca

  10. #10
    Seniormitglied
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    In der ersten Lieferung war eine vorgefertigte Antwortkarte enthalten, wo man ankreuzen kann das man an dem Sammlerservice kein Interesse hat. Dann steht noch das man die Karte zurücksenden soll oder kurz anrufen, was er ja getan hat. Und das er die erste Gratisausgabe behalten kann.

    Wäre es nicht doch besser die zweite Lieferung mit einem klarstellenden Brief zurückzuschicken? Bevor die 14-Tage Frist verstreicht? Ist zwar ärgerlich, aber...

    Die erste Ausgabe kostet übrigens günstige 19,99 €.

  11. #11
    Moderator Avatar von dirk01
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    Diese Machenschaften sind mal wieder die größte Sauerei.

    Demnächst stelle ich einfach mein Auto vor einer Haustüre ab, schmeiße den Schlüssel in den Briefkasten und teile mit, das wenn er nicht das Fahrzeug innerhalb von 14 Tagen zurück bringt, als Kauf gilt und eine Summe X zu bezahlen ist, tssssss.

    Wenn es wirklich so den Tatsachen entspricht und keine Infos untergegangen sind, dann würde ich gar nichts machen.

    Unaufgeforderte Ansicht und dergleichen sind rechtlich nicht zulässig bzw. dadurch kommt es zu keiner weiteren Abnahmeverpflichtung oder Vertrag.

    Sollte der Bekannte eine Rechtsschutzversicherung haben, würde ich das kurz telf. abklären oder den Verbraucherschutz anrufen und um kurzen Rat bitten.
    Die sagen genau, was dann zu machen ist, nach meiner Meinung eben nichts.
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  12. #12
    Moderator Avatar von dirk01
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    Schaut mal hier vorbei, hi hi:

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    alles nur reine Abzocke
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  13. #13
    Arschloch der Herzen Avatar von Duke
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    Geh mit dem nächsten Brief von denen zur Post und lasse "verstorben" raufschreiben.
    Das hatte ich mal mit Blöde gemacht weil sie mich zuspammten,
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    „ Taktgefühl ist für Menschen, die für Sarkasmus nicht geistreich genug sind ! "


    Please give me Ayrton Senna back and i'll give you Max Verstappen

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  14. #14
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    Wäre noch zu erwähnen, dass die das mit einem Kunden abziehen, der schon öfters dort bestellt hat. :(

    Jut. Soweit erstmal danke. Hank geht ins Bett. Für heute hab ich mich genug fremdgeärgert.

  15. #15
    Moderator Avatar von dirk01
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    Aber wohl auch bei Kunden die dort noch nie was bestellt haben, wie in deinem Fall.
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