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Thema: Ungewollte Lieferung! Was nun?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Avatar von Hank
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    In der ersten Lieferung war eine vorgefertigte Antwortkarte enthalten, wo man ankreuzen kann das man an dem Sammlerservice kein Interesse hat. Dann steht noch das man die Karte zurücksenden soll oder kurz anrufen, was er ja getan hat. Und das er die erste Gratisausgabe behalten kann.

    Wäre es nicht doch besser die zweite Lieferung mit einem klarstellenden Brief zurückzuschicken? Bevor die 14-Tage Frist verstreicht? Ist zwar ärgerlich, aber...

    Die erste Ausgabe kostet übrigens günstige 19,99 €.

  2. #2
    Moderator Avatar von dirk01
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    Diese Machenschaften sind mal wieder die größte Sauerei.

    Demnächst stelle ich einfach mein Auto vor einer Haustüre ab, schmeiße den Schlüssel in den Briefkasten und teile mit, das wenn er nicht das Fahrzeug innerhalb von 14 Tagen zurück bringt, als Kauf gilt und eine Summe X zu bezahlen ist, tssssss.

    Wenn es wirklich so den Tatsachen entspricht und keine Infos untergegangen sind, dann würde ich gar nichts machen.

    Unaufgeforderte Ansicht und dergleichen sind rechtlich nicht zulässig bzw. dadurch kommt es zu keiner weiteren Abnahmeverpflichtung oder Vertrag.

    Sollte der Bekannte eine Rechtsschutzversicherung haben, würde ich das kurz telf. abklären oder den Verbraucherschutz anrufen und um kurzen Rat bitten.
    Die sagen genau, was dann zu machen ist, nach meiner Meinung eben nichts.
    GigaBlue Quad HD, Kathrein UFS-913, DBox2 Philips, LED TV Philips 7108,
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  3. #3
    Arschloch der Herzen Avatar von Duke
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    Geh mit dem nächsten Brief von denen zur Post und lasse "verstorben" raufschreiben.
    Das hatte ich mal mit Blöde gemacht weil sie mich zuspammten,
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  4. #4
    s_r4711_Member Avatar von r4711
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    Zitat Zitat von Hank Beitrag anzeigen
    In der ersten Lieferung war eine vorgefertigte Antwortkarte enthalten, wo man ankreuzen kann das man an dem Sammlerservice kein Interesse hat. Dann steht noch das man die Karte zurücksenden soll oder kurz anrufen, was er ja getan hat. Und das er die erste Gratisausgabe behalten kann.

    Habe mal gegoogelt, scheint wohl die Masche dieses Ladens zu sein.
    Verpflichtet Dein Familienmitglied aber zu nichts.

    Ich würde auf das unzulässige Verhalten hinweisen, wenn ich mich reichlich geärgert hätte vermutlich samt einer Unterlassungvereinbarung, aber nichts auf meine Kosten zurücksenden. Aber Du hast schon Recht, um dem künftigen Aufwand aus dem Weg zu gehen kann man auch kompromissbereit sein und das Stück Blech mit ins Einschreiben/Rückschein stecken. Denn wenn Du gar nichts machst, hagelt es demnächst Münzen und Schriftverkehr, reichlich ärgerlich.
    Mal abgesehen davon, dass ein 20 € Mandat nicht wirklich Begeisterung auslöst, muss auch der Aufwand hierfür bedacht werden, dort einen Termin wahrzunehmen. Da ist das Porto sicherlich die billigere Alternative.

    Aber wie dirk01 richtig sagt, diese Machenschaften sind mal wieder die größte Sauerei.
    Menschen mit einer neuen Idee gelten so lange als Spinner, bis sich die Sache durchgesetzt hat.
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