Aufgrund Art. 5 GG (Grundrecht der individuellen Informationsfreiheit) wurde schon vor einiger Zeit grundsätzlich festgelegt, dass Satellitenempfangsanlangen im üblichen Rahmen (d.h. bis ca. 120cm Durchmesser bei maximal 10 oder 15 Metern Bauhöhe) genehmigungsfrei sind.
Ausnahmen können wohl über Länderrecht gegeben sein, falls es sich um besondere Wohnobjekte (historische Gebäude, Denkmalschutz etc.) handelt.
Ansonsten sind nur die üblichen baurechtlichen Verordnungen zu beachten.
Gute FAQ dazu:
RFE-Online




 
			
			
 
			 Zitat von GWCDatschi
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