Zitat Zitat von Deodatus Beitrag anzeigen
Ich hab kein Jura studiert, allerdings will mir nicht so recht in den Sinn, inwiefern Schwarzseher eine Straftat begehen die die Staatsanwaltschaft verfolgen müsste, ohne dass explizit Anklage erhoben wird.
Hi Deodatus, die Sache läuft anderes herum, die Staatsanwaltschaft ermittelt zuerst und nur dann wenn die Ermittlungen Anlass zur Erhebung der öffentlichen Klage bietet, reicht Sie die Klageschrift beim zuständigen Gericht ein. Anlass i. d. S. ist gegeben, wenn nach eigener Prognose der Staatsanwaltschaft am Ende der Hauptverwandlung zum Antrag auf Verurteilung kommen wird.

Letzlich gegenüber dem gewöhnlichen Käufer eher eine theoretische Möglichkeit.