Ich hab kein Jura studiert, allerdings will mir nicht so recht in den Sinn, inwiefern Schwarzseher eine Straftat begehen die die Staatsanwaltschaft verfolgen müsste, ohne dass explizit Anklage erhoben wird.
Müsste da nicht ein ähnlicher Sachverhalt greifen wie beim Aushebeln von Kopierschutzmaßnahmen die schon lange als unsicher gelten? AFAIK kann man da nämlich auch nicht mehr für belangt werden, wenn man das ohne jedes technische know how bewerkstelligen kann.