Ich frage mich wieso nur von Zehnder Receivern die Rede ist !
Es kommen doch ne Menge in Frage die alle selbiges können.
Ich frage mich wieso nur von Zehnder Receivern die Rede ist !
Es kommen doch ne Menge in Frage die alle selbiges können.
selbst wenn die meine käuferadresse bekommen müssen die mir erstmal nachweisen das ich gewusst habe das ich damit das tolle programm sehen konnte bzw. kann ( ok , umwissenheit schützt nicht vor strafe ) . weiterhin denke ich mal das ich mir einen papierlappen besorgen , ala bsr , wo drauf steht das sat-receiver bla-bla zum schrott abgegeben worden ist ... fertisch ist das ganze .... und mit einem durchsuchungsbefehl ... soweit kommt es eh nicht , oder wollen die zu tausenden in die wohnungen/häuser kommen um zu gucken ob da s oein ding rumsteht .....
rächtschraibfela
[QUOTE=wegomyway;831327]selbst wenn die meine käuferadresse bekommen müssen die mir erstmal nachweisen das ich gewusst habe das ich damit das tolle programm sehen konnte bzw. kann ( ok , umwissenheit schützt nicht vor strafe ) . weiterhin denke ich mal das ich mir einen papierlappen besorgen , ala bsr , wo drauf steht das sat-receiver bla-bla zum schrott abgegeben worden ist ... fertisch ist das ganze .... und mit einem durchsuchungsbefehl ... soweit kommt es eh nicht , oder wollen die zu tausenden in die wohnungen/häuser kommen um zu gucken ob da s oein ding rumsteht .....[/QUO
Richtig ist die Sache mit der Unkenntnis, aber das Gesetz will auch einen zumindest bedingten Vorsatz, Der ist wohl in diesem Fall wirklich schwer nachzuweisen..
Bleib mal locker. Bis jetzt gibs auch noch kein Gutachten zu den anderen (bzw. Brummiere hats noch nich rausgerückt).
Aber wenn bei den Allerweltsreceivern wie Comag oder Smart und Derivate so ein Gutachten kommt, dann wirds intressant.
Aber denke mal Brummi hat diverse Gutachten anfertigen lassn, die sind ja nich doof... aber nur bei Zehnder wurd wohl iwas gefunden...
es geht nicht darum ob da ein emu drauf ist, sondern um zitat: "...eindeutige Vorrüstungen implementiert..".
das meint, das in den original firmwares etwas vorbereitet ist, was nur für den emu betrieb sinn macht, welches quasi als beweis für die absicht des herstellers gewertet werden soll.
was damit gemeint ist, und ob das ausreicht dem hersteller den import dauerhaft verbieten zu können - bleibt abzuwarten. aber mal ganz ehrlich, die hersteller der baumarkt-receiver haben sicher ganz ordentlich verdient damit - und sind sicher nicht irre unglücklich darüber dass ihre firmware zufällig emu kompatibel ist - das weiss jeder - aber was man weiss/denkt und was das lt. gesetz am ende recht ist - sind 2 versch. dinge.
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DM7025+DM8000
Ab wann heisst es denn "patchbar". Meist hieß es "Software-Update per RS232-Schnittstelle". Das hat doch jeder Receiver.
Glaube kaum das Premiere da weiter kommt. Überlegt mal wie viele Smart MX04 und Derivate verkauft wurden. Als ich mir mal so einen fürs Schlafzimmer bestellen wollte (Er ist günstig, sehr schnell, gutes Menü und der einzige Receiver mit diesem intressanten "RAPS", mehr wollte ich nicht) musste ich 4 Wochen warten, bis er lieferbar war...
Solange jeder Baumarktreceiverbesitzer zusätzlich ein ABO hat, ist das noch halbwegs vertrettbar der Forschung wegen.
Aber nur LAUglotzen ist fies mir gegenüber und allen die ebenfalls ein ABO haben.
Und den Einwand mit der Kreditkartenbezahlung hatte ich schon vor Monaten erwähnt.
http://www.spinnes-board.de/vb/showthread.php?t=113387 #17
MOD by Skulltula's Burning-M.O.S.C.-Board
„ Taktgefühl ist für Menschen, die für Sarkasmus nicht geistreich genug sind ! "
Ich denke auch einmal, dass Vieles nicht so heiss gegessen wird, wie man es kocht!
Die meisten Leute wissen doch wohl überhaupt nicht, zu welchen Schweinereien ihr Receiver im Zweifelsfalle fähig wäre. Klar, die massiver Reklame mit Schlagworten wie "Supersoftware" hat den Absatz der Emu-fähigen Receiver immens beschleunigt, aber das ist kein Grund den Abnehmer zwangsläufig unter Generalverdacht zu stellen.
Sonst wäre zu Zeiten der Syster-Verschlüsselung jeder Käufer einer Hauppauge TV Karte bloss wegen des BT 8x8-Chipsatzes verdächtigt worden am PC mittels "MoreTV" Premiere ohne Abonnement am TV zu geniessen, oder schlimmer noch, das entschlüsselte Signal aufzunehmen oder gar auf den Fernseher umzuleiten (des Sehgenusses wegen )...
Aber was habe ich kleiner, rechtsunwissender Tropf schon zu melden, erst recht, wenn es sich um mein Bauchgefühl handelt?
Ich hab kein Jura studiert, allerdings will mir nicht so recht in den Sinn, inwiefern Schwarzseher eine Straftat begehen die die Staatsanwaltschaft verfolgen müsste, ohne dass explizit Anklage erhoben wird.
Müsste da nicht ein ähnlicher Sachverhalt greifen wie beim Aushebeln von Kopierschutzmaßnahmen die schon lange als unsicher gelten? AFAIK kann man da nämlich auch nicht mehr für belangt werden, wenn man das ohne jedes technische know how bewerkstelligen kann.
Hi Deodatus, die Sache läuft anderes herum, die Staatsanwaltschaft ermittelt zuerst und nur dann wenn die Ermittlungen Anlass zur Erhebung der öffentlichen Klage bietet, reicht Sie die Klageschrift beim zuständigen Gericht ein. Anlass i. d. S. ist gegeben, wenn nach eigener Prognose der Staatsanwaltschaft am Ende der Hauptverwandlung zum Antrag auf Verurteilung kommen wird.
Letzlich gegenüber dem gewöhnlichen Käufer eher eine theoretische Möglichkeit.
Menschen mit einer neuen Idee gelten so lange als Spinner, bis sich die Sache durchgesetzt hat.
Mark Twain
Jede Art zu schreiben ist erlaubt, nur nicht die langweilige.
Voltaire
Nicht weil es schwer ist, wagen wir es nicht,
sondern weil wir es nicht wagen, ist es schwer.
Seneca
sehr gut gesprochen!!!!!!
respekt und ich bin voll deiner meinung!
mfg.
denn du bist was du isst!
Würd mich nicht wundern, wenn Brummi gezielt zum LG Hamburg gegangen sind. Das LG ist dafür bekannt nicht grad im Sinne des kleinen Mannes oder des Gegners zu entscheiden wenn es im Urheberrecht und dergleichen geht.