Genau das wird der springende Punkt sein, weil auf dem Artikel ja eh zu 99,9 % eine Herstellergarantie drauf ist.
Dem Händler ist es dann in dem Moment egal, ob nun er es zur Reparatur einschickt oder der Kunde selbst. In beiden Fällen wird der Schaden reguliert.
Sollte aber auf dem Produkt bereits die Herstellergarantie vor den 24 Monaten abgelaufen sein, dann wird sicherlich vom Händler ein Fackelzug veranstaltet da er sonst auf den Schaden sitzen bleibt, denn dann liegt die Beweislast nach 6 Monaten beim Käufer. Leider ist dies so gesetzlich geregelt.
Gibt es überhaupt einen Hersteller der gar keine Garantie auf sein Produkt einräumt ?
Sollten es nur 6 Monate auf das Produkt sein, ist die Gewährleistung wertlos bzw. Augenwischerei. Denn dann kommt leider wieder der Faktor "Beweislast liegt beim Käufer" ins Spiel.
Auszug Wikipedia:
Abweichend gilt beim Verbrauchsgüterkauf (§ 474 BGB) teilweise nach § 476 BGB eine Beweislastumkehr in Form einer Vermutung: Hier wird in den ersten 6 Monaten nach Übergabe vermutet, dass der Mangel bei der Übergabe vorlag. Erst danach muss der Käufer die Mangelhaftigkeit bei Übergabe beweisen.