wir reden hier von einem Mehrwert von über 800 €,
da gibt man sich doch nicht mit einem läppischen, ich sag mal 50 €, Gutschein ab.
Richtig.
Gerichtlich könntest Du meines Wissens von rund 2/3 Deiner Forderung als "Vergleich" ausgehen, wenn die Begründung für die Forderung halbwegs einleuchtend dargelegt ist.
Also hart bleiben!
Geändert von Kuttel_Daddeldu (22.09.07 um 11:54 Uhr)