Da gebe ich Dir zunächst mal Recht, Beule.
Aber was soll's? Der Aufwand an Zeit und Geld ist für Carlo75 durchaus überschaubar. Ohne Rechtschutz wäre das sicherlich ein wenig riskant, aber so?
Der Punkt für mich ist: Carlo75 hat definitiv einen Vertrag mit dem Möbelhaus geschlossen, der zwar mündlich formuliert wurde, aber trotzdem genauso gültig und wirksam ist, wie ein schriftlicher Vertrag. Insbesondere, wenn er bezeugt werden kann.
Aus so einer Geschichte darf sich ein Händler nicht einfach 'ausklinken'. Das gleiche Möbelhaus würde umgekehrt eine Armada von Rechtsverdrehern in Gang setzen, um dem Kunden die Taler aus der Tasche zu ziehen.
Wahrscheinlich wird der Händler irgendwelche Argumente aus dem Ärmel schütteln, die den Vertrag nichtig machen sollen. Damit hat aber der Händler den Aufwand und die Mittel aufzubringen, dieses darzulegen.
Ich finde auch, man sollte nicht für jeden Kleinkram gleich zum Anwalt rennen und Rabatz machen, andererseits lassen wir uns aber insgesamt viel zu viel gefallen und nehmen immer alles hin. Dem ein oder anderen Unternehmen würde es ganz gut tun, ab und zu mal daran erinnert zu werden, dass Kunden keine Lemminge sind.