Zitat Zitat von Kuttel_Daddeldu Beitrag anzeigen
Die gesetzlichen Regelungen betreffend "Kaufvertrag" sind im Bürgerlichen Gesetzbuch in den §§ 433 – 453 BGB nachlesbar und allgemein verständlich.
Das hat mit "Voll"kaufleuten überhaupt gar nichts zu tun.
Ihr habt einen mündlichen Kaufvertrag abgeschlossen, der für beide Seiten bindend ist.
Das Möbelgeschäft hat den Vertrag einseitig gebrochen und ist deswegen zu Schadensersatz verpflichtet.
Da Du eine Zeugin hast, hättest Du meines Erachtens auf dem Rechtsweg gute Aussichten.
Das ist genau das, auf das ich hinaus wollte.
Ich werde mir am Montag einfach mal einen Termin beim Anwalt machen. Hab `ne Rechtschutz ohne Eigenbeteiligung. Werde es einfach versuchen.

Danke für Deinen Kommentar,der baut mich richtig auf.
Irgendwie gibts keinen Danke-Button !?

Und jetzt geh ich mir erst mal das Quali-Spiel Italien : Frankreich anschauen.

MfG

Carlo