
Zitat von
Kuttel_Daddeldu
Die gesetzlichen Regelungen betreffend "Kaufvertrag" sind im Bürgerlichen Gesetzbuch in den §§ 433 – 453 BGB nachlesbar und allgemein verständlich.
Das hat mit "Voll"kaufleuten überhaupt gar nichts zu tun.
Ihr habt einen mündlichen Kaufvertrag abgeschlossen, der für beide Seiten bindend ist.
Das Möbelgeschäft hat den Vertrag einseitig gebrochen und ist deswegen zu Schadensersatz verpflichtet.
Da Du eine Zeugin hast, hättest Du meines Erachtens auf dem Rechtsweg gute Aussichten.