Zitat Zitat von Carlo75 Beitrag anzeigen
Die Ware war einwandfrei und wir wurden uns auch beim Preis einig.
Wir haben eine klare Zusage zum Preis bekommen und wir sagten zu, dass wir die Ware am Samstag (also Heute) abholen, da wir keine passende Transportmöglichkeit hatten.
Er hatte uns auch zugesagt das die Ware auf jeden Fall für uns bis dahin Reserviert ist. ...
Die gesetzlichen Regelungen betreffend "Kaufvertrag" sind im Bürgerlichen Gesetzbuch in den §§ 433 – 453 BGB nachlesbar und allgemein verständlich.
Das hat mit "Voll"kaufleuten überhaupt gar nichts zu tun.
Ihr habt einen mündlichen Kaufvertrag abgeschlossen, der für beide Seiten bindend ist.
Das Möbelgeschäft hat den Vertrag einseitig gebrochen und ist deswegen zu Schadensersatz verpflichtet.
Da Du eine Zeugin hast, hättest Du meines Erachtens auf dem Rechtsweg gute Aussichten.