Zitat Zitat von BEULE123 Beitrag anzeigen
stehen hier aufwand und nutzen in einem vernünftigen verhältnis ?
sicher nicht !
Hier ist erstmanl zweitrangig, wie Du über seinen Aufwand denkst - weil Du nicht betroffen bist.
Er hat eine Rechtsschutzversichung, das hättest Du lesen können.
Die enthält auch den "allgemeinen Vertragsrechtsschutz".
Und genau für solche strittigen Fälle gibt es diesen Schutz.
Daher stellt sich die Frage nach "Aufwand" überhaupt gar nicht.
Insofern kann er gar nichts verlieren - nur gewinnen.