Zitat Zitat von PFARRER Beitrag anzeigen
Ich kündige immer per Fax u. drucke mir ein Sendeprotokoll als Nachweis aus.
Bekam bisher immer Antwort von Premiere.
Hallo, das, was Sie schreiben ist, im Gericht UNWIRKSAM!!!
Faxen und Sendeprotokoll ausdrucken ist BEWEISBAR, aber nicht WIRKSAM!!!
Es ist gut, wenn Sie es tun. Daher meine Empfehlung: Faxen, Sendeprotokoll ausdrucken und das gleiche Schreiben per Einschreiben/Übergabe abschicken.

Es zählt der Stempel der X Post, lieber mit Einschreiben oder Einschreiben mit Übergabe. Ob der Empfänger das Schreiben nach 1 Monat oder nach 2 Wochen erhält, interessiert das den Absender nicht!!!

Einschreiben/Rückschein, hmm weshalb sollte man 5-6€ dafür ausgeben? Man kann beweisen, dass man das Schreiben an die Firma X abgeschickt hat, aber man muss auch mindestens einen Zeugen gehabt haben, der die Kündigung im Brifumschlag bzw. beim Zukleben sieht. Ansonsten kann Firma X sagen, ja ok, wir haben den Brief erhalten, aber es war nix im Briefumschlag. Hoffentlich versteht ihr mich, naja juristisch ist es mal so. Man hat 100% Recht, aber im Gericht ist es leider immer anders :( :( :(

Ich bin auch GEschäftsinhaber einer seriösen Securityfirma, daher habe ich alles erlebt. Falls man unbedingt Aktenzeichen von den o.g. Fällen haben/sehen möchte, könnte ich, aber da müsstet ihr in die Tasche eingreifen

Mit freundlichen Grüßen
FBworld