Ich habe unten mal die Meldung von Premiere gepostet.
stranger1
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Ich habe unten mal die Meldung von Premiere gepostet.
stranger1
Erstmal Danke für die Info.
Mal so meine Gedanken zu dem Thema
Wie will Premiere den Endkunden zuleibe rücken?
War der Recieverkauf illegal?
Muss jetzt mein Opa mit 87 Jahren, der sich so einen Reciever gekauft hat,
damit rechnen das die GSG9 sein Haus stürmt?
Was mich ebenfalls wundert, warum machen die so einen Wind wegen den Recievern wenn sie doch im 2. Quartal die Verschlüsselung umstellen?
Moin Moin,
es handelt sich hir ja wohl mehrheitlich um Baumarktreceivern, da möchte ich mal sehen wie sie diese dann bis zum Endkunden verfolgen wollen. :496:
Um welche Marken handelt es sich den da überhaupt?
z.B. HIER
Gruß
Bobby
Nachtrag: Ich hatte nul0000 via PN längst mitgeteilt,
er möge bitte den Link entfernen.
Er hat vorbildlich reagiert!!!!!!
Danke an solche User
und das Aufpassen von euch.
Und da soll nochmal einer sagen,
die Mods schlafen und die User sind "doof"!
Dann werden die Schlagzeilen bleiben, wohl auch nach dem Kartenwechsel. Was solls. Weihnachten 2010 sieht es wieder anders aus und die Gemüter werden sich beruhigt haben. Auch in den Foren wird dann bald mehr Ruhe einkehren und nur noch gefachsimpelt.:maschinen0088:
Bist Du sicher?
Ich habe nie größere Unruhe erlebt,
als in der "Veränderungszeit"
"Brauche Kekse!"
"HILFE, habe keine Ahnung"
"Ich dachte, hier wird einem geholfen"
"Wo finde ich...???"
"Was ist ein ULC?"
"Nullmodemkabel? Wo kriege ich das her?"
und so weiter...
1-Poster, die sich nur dann in den Boards anmelden,
wenn es etwas "abzustauben" gibt.
Gruß
Bobby
Gericht erlässt Verfügung gegen Hersteller patchbarer Hacker-Receiver
[ug] München - Der *******-Sender Pr*****e hat - nach eigener Darstellung - im Kampf gegen den kriminell-organisierten Rechte-Diebstahl einen Sieg errungen.
Vor dem Landgericht Hamburg hat der Münchner Sender eine einstweilige Verfügung gegen einen Importeur von sogenannten patchbaren Free-To-Air-Receivern erwirkt.
Dem Importeur Zehnder - "Zehnder Antennen und Satellitenempfangstechnik GmbH" in Tennenbronn, ist es ab sofort unter Androhung eines Ordnungsgeldes in Höhe von bis zu 250 000 Euro oder einer Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten "verboten, Digitalreceiver, deren Firmware (Betriebssoftware) einen so genannten Emulator enthält, der das Vorhandensein einer Smart**** simuliert, und die dadurch zusammen mit einer verfügbaren Software die Umgehung des Zugangskontrollsystems der Antragstellerin ermöglichen, herzustellen, einzuführen, zu verbreiten, zu verkaufen, zu gewerblichen Zwecken zu besitzen und/oder deren Absatz zu fördern" (Ziffer I. der Einstweiligen Verfügung).
Gleichzeitig habe das Gericht angeordnet, dass die Zehnder GmbH "sämtliche in ihrem Besitz befindlichen, unter Ziffer I. bezeichneten Receiver, zur Sicherstellung und Verwahrung an den zuständigen Gerichtsvollzieher herauszugeben" habe.
In den beanstandeten Receivern waren, wie EDV-Spezialisten von Pr*****e herausfanden, eindeutige Vorrüstungen implementiert, um das Angebot von Pr*****e ohne Abo und damit illegal empfangen zu können. Pr*****e lässt nun sämtliche Vertriebswege des Importeurs bis zum Endkunden verfolgen, um die illegale Nutzung dieser Geräte zu unterbinden und gegen alle beteiligten Personen, die diese Receiver ver- oder gekauft haben, juristisch vorzugehen.
Pr*****e wird dabei auch durch die Rechtssprechung des Landgerichts Hamburg unterstützt. So haben die Richter in der einstweiligen Verfügung den Importeur angewiesen "unverzüglich Auskunft zu erteilen, über die Herkunft und den Vertriebsweg der unter Ziffer I. bezeichneten Receiver sowie deren Betriebssoftware, insbesondere über Namen und Anschriften der Hersteller, der Lieferanten und anderer Vorbesitzer, der gewerblichen Abnehmer sowie über die Menge der hergestellten, ausgelieferten, erhaltenen oder bestellten Receiver".
Gleichzeitig bereite Pr*****e eine umfassende Klage auf Schadensersatz vor gegen den Importeur Zehnder und gegen alle an diesem Handel beteiligten Personen, so das Unternehmen.
Corsin Kleiner, Produktmanager der Zehnder GmbH, erklärte auf Anfrage gegenüber DIGITAL FERNSEHEN, dass Zehnder seine Receiver mit einer Betriebssoftware, die keinen Emulator enthielt, ausgeliefert habe.
Mit Blick auf den anstehenden Rechtsstreit und die einstweilige Verfügung wollte er sich aber nicht weiter zum Sachverhalt äußern.
Hans Seger, Programm- und Technik-Vorstand von Pr*****e kommentierte: "Die Entscheidung des Landgerichts Hamburg ist für uns ein wichtiger Etappensieg im Kampf gegen den kriminell-organisierten Rechte-Diebstahl. Wir werden in unseren Bemühungen nicht nachlassen und solche Straftaten weiterhin konsequent und mit allen juristischen Mitteln verfolgen. Dabei nutzen wir nicht nur alle Möglichkeiten des Strafrechts aus, sondern wir werden all jene, die sich damit auf Kosten anderer bereichern wollen, zusätzlich noch mit empfindlichen Schadensersatzansprüchen zur Rechenschaft ziehen..."
Seit dem Weihnachtsgeschäft 2007 sind sogenannte patchbare Free-To-Air-Receiver, die hauptsächlich in Asien hergestellt werden, massenhaft nach Deutschland eingeführt worden. Dabei haben Importeure wohlwissend in Kauf genommen, dass in den Geräten bewusst Vorrichtungen vorinstalliert waren, mit deren Hilfe man das
Sicherheitssystem von Pr*****e umgehen konnte.
Für Pr*****e habe dieses illegale Geschäft gravierende Folgen. So wurde der Zuwachs an Abonnenten seit dem Weihnachtsgeschäft 2007 stark gebremst. gleichzeitig musste das Münchner Unternehmen ein Sparpaket in zweistelliger Millionenhöhe auflegen, um die Ausfälle zu kompensieren.
Aber auch für die seriöse Receiver-Industrie, die dem allgemeinen Rechtskodex folgt und Piraterie nicht unterstützt, habe die illegale Konkurrenz negative Auswirkungen, die nicht nur empfindliche Umsatzeinbußen bedeuten, sondern möglicherweise auch den Abbau von Arbeitsplätzen.
Wie das Unternehmen betont, nutzt Pr*****e im Kampf gegen den kriminell-organisierten Rechte-Diebstahl nicht nur alle juristischen Möglichkeiten, sondern geht auch technisch gegen den illegalen Empfang vor. So hat der Münchner Abo-Sender bereits angekündigt, ab dem 2. Quartal 2008 zwei neue Verschlüsselungssysteme einzuführen, die die beiden Weltmarktführer NDS und Nagravision liefern.
Q. Digitalfernsehen.de
ja wieder zurück zum Thema:
Erstens ist es eine einstweiliuge Verfügung und kein Endurteil, da kann sich noch was ändern.
Zweitens nimmt sich Premiere da ein bisshcen den Miund zu vollmit der Verfolgung aller Käufer. Abgesehen von der faktischen Schwierigkeit und dem Datenschutz gibts auch sowas wie eine subjektive Tatseite. Das Kaufen so eines Gerätes kann ja durchaus mit dem niedrigen Preis begründet sein.
Richtig ingosen!!!
Außerdem:
Wie eingangs schon erwähnt,
handelt es sich um eine (Presse-)Meldung von......
BRUMMI
Wäre es "mein" Sender, würde ich genauso handeln.
Ob "wir" uns davon verwirren lassen sollten,
steht auf einem anderen Blatt!
Gruß
Bobby
Amazon.de hat die bezüglichen Geräte noch im Programm, hab gerade geschaut(ABER NICHT BESTELLT)
Ein Sprecher von Z**nder äußerte bereits:
"Wir haben keine derartigen Waren importiert"
Ich fänd`s ja auch ziemlich dämlich eine Box mit Laufvogel
und Zündkerzen aus "weißnichtshabnix" zu importieren.
Schlechtestenfalles ist 1 Minute später wieder Support fällig!
Egal wie es ausgeht:
Hier wird möglicherweise eine Firma kaputt gemacht
und Arbeitsplätze von Menschen sind gefährdet,
die das Wort E*u stets bei Brehms Tierleben suchen würden
Gruß
Bobby
Bobby: Durch unsere Aktivitäten werden nich grad mehr Arbeitsplätze geschaffen ;)
Ich frage mich wieso nur von Zehnder Receivern die Rede ist !
Es kommen doch ne Menge in Frage die alle selbiges können.
stranger1 hat Recht, der Kauf eines patchbaren Receivers als solches ist nicht strafbar, möglicherweise soll er dem Käufer nur als Briefbeschwerer dienen.
Spannend ist jedoch dir Frage, ob es überhaupt zu Ermittlungen gegen Käufer kommt, die einen nicht explizit als patchbar beworbenen Receiver gekauft haben. Kleiner Exkurs: Werbung für patchbare Receiver ist bereits eine Straftat § 111 StGB Öffentliche Aufforderung zu Straftaten (Bewerbung von Umgehungsvorrichtungen).
Dass es zu Ermittlungen gegen die Käufer kommt - bevor das scharfe Schwert einer Hausdurchsuchung überhaupt erst angedacht werden kann, setzt gemäß § 152 Abs. 2 StPO voraus, dass zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine Straftat vorliegen. In diesem Fall ist die Staatsanwaltschaft verpflichtet, Ermittlungen aufzunehmen. Tatsächliche Anhaltspunkte setzen einen konkreten Anfangsverdacht voraus, der in konkreten Tatsachen bestehen muss. Bei dieser Beurteilung können auch offenkundige Tatsachen des Zeitgeschehens eine Rolle spielen, der Anfangsverdacht setzt voraus, dass nach kriminalistischen Erfahrungen es möglich erscheint, dass eine verfolgbare Straftat vorliegt. Ich denke, da kann man beim Erwerb eines klassisch patchbaren Receivers trefflich diskutieren.
Sind wir aber erst einmal im Ermittlungsverfahren, so bedarf es für eine Hausdurchsuchung einen dringenden Tatverdacht nicht. § 102 StPO setzt diesen nicht voraus.
§ 102 StPO
Bei dem, welcher als Täter oder Teilnehmer einer Straftat oder der Begünstigung, Strafvereitelung oder Hehlerei verdächtig ist, kann eine Durchsuchung der Wohnung und anderer Räume sowie seiner Person und der ihm gehörenden Sachen sowohl zum Zweck seiner Ergreifung als auch dann vorgenommen werden, wenn zu vermuten ist, daß die Durchsuchung zur Auffindung von Beweismitteln führen werde.
Voraussetzung der Durchsuchung ist die Wahrscheinlichkeit, dass eine bestimmte Starftat bereits begangen, nicht nur vorbereitet wurde. Hierfür müssen tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, ausreichend ist, dass aufgrund kriminalistischer Erfahrung die vermutung ebsteht, dass der Zweck der Durchsuchung erreicht wird - also Auffindung von Beweismaterial.
Dringenden Tatverdacht setzt für die Durchsuchung der insoweit nicht einschlägige § 103 StPO voraus.
§ 103
(1) 1Bei anderen Personen sind Durchsuchungen nur zur Ergreifung des Beschuldigten oder zur Verfolgung von Spuren einer Straftat oder zur Beschlagnahme bestimmter Gegenstände und nur dann zulässig, wenn Tatsachen vorliegen, aus denen zu schließen ist, daß die gesuchte Person, Spur oder Sache sich in den zu durchsuchenden Räumen befindet. 2Zum Zwecke der Ergreifung eines Beschuldigten, der dringend verdächtig ist, eine Straftat nach § 129a, auch in Verbindung mit § 129b Abs. 1, des Strafgesetzbuches oder eine der in dieser Vorschrift bezeichneten Straftaten begangen zu haben, ist eine Durchsuchung von Wohnungen und anderen Räumen auch zulässig, wenn diese sich in einem Gebäude befinden, von dem auf Grund von Tatsachen anzunehmen ist, daß sich der Beschuldigte in ihm aufhält.
(2) Die Beschränkungen des Absatzes 1 Satz 1 gelten nicht für Räume, in denen der Beschuldigte ergriffen worden ist oder die er während der Verfolgung betreten hat.
Straftaten die für den Käufer insoweit in Frage kommen:
§ 261 StGB: Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte (Geldwäsche) 226,
§ 263a StGB: Computerbetrug
§ 265a StGB: Erschleichen von Leistungen
§ 269 StGB: Fälschung beweiserheblicher Daten
§ 270 StGB230: Täuschung im Rechtsverkehr bei Datenverarbeitung,
§ 95a UrhG: Schutz technischer Maßnahmen in Verbindung mit
§ 111a UrhG: Bußgeldvorschriften.
Letztlich dürften sich die Bemühungen von Premiere aber in der Tat wesentlich auf den Verkäufer richten. Aber: spannend!
Prem..sollte sich darauf konzentrieren, ihr Codier-System "einigermaßen" dicht zu kriegen! Das Problem liegt doch seit über einem Jahr darin, das es mehr käufliche, patchbare Receiver gibt, als welche ohne solche Vorraussetzungen. Über solch einen langen Zeitraum, darf ein ******* Anbieter nicht ohne Taten zuschauen. (Abgesehen mal von paar "key-Wechsel-Versuchen"). Des weiteren erst vor kurzem festzustellen, das durch diese Patch-Boxen, das Weihnachtsgeschäft erheblich gelitten hat, ist schon fast lächerlich. Da fragt man sich, was für hoch bezahlte Leute in Prem.., bzw. Kudelski-Reihen stehen, welche über diesen langen Zeitraum nicht fähig sind, diesem "LAU"-Hobby endlich ein Ende zu bereiten.
P.s.: Prem..Abo, 5er Kombi, seit es Prem..gibt!
Also ich sag einmal Danke an Bobby, dass er einen Link für die Liste der "gefährdeten" Receiver eingestellt hat.
Ich möchte mir gar nicht ausmalen, in was ich da hineingeraten wäre, hätte ich diesen Artikel nicht gelesen. Hätte mir vielleicht unabsichtlich so ein Ding gekauft, nichtsahnend, und hätte dann voll-totale Schwierigkeiten.
Danke Jungs für die Warnung!
Übrigens: was bedeutet eigentlich das Mosc in eurem Namen.
:teufel3::teufel3::teufel3:
Ergänzend sei angemerkt: wäre sich p*****e seiner neuen - wie nennt man dass - Schüsseltechnik (?) so sicher, müssten solche Kinkerlitzchen nicht mehr vorgenommen werden (EV - sch**** drauf :schilder0009:)
Eine viel schwerer zu beantwortende Frage, aber ein völlig anderes Thema.
Ich denke, es ist naiv zu glauben, dass Premiere einfach nur zu dumm dafür ist. Letzlich dürfte die wahrscheinlichste Erklärung sein, dass man seine Verhandlungsposition aufgrund eines massiv kompromittierten Verschlüsselungssystem jedenfalls verändern wollte.
Aber ich denke wir sollten nicht vom Thema abschweifen und wild spekulieren.
Genial Sina,...ich hätte es gerne im Dialekt gehört :maschinen0088:
Ich glaube aber...hier am Board hat kaum einer Befürchtungen.
Ich glaube noch nichtmal, daß Brummi sich fürchtet.
Ich glaube nach wie vor an folgende Theorie:
Fiktiver Brummi-Gedanke:
"Unser Programm ist Mist und wir brauchen Geld.
Also lassen wir den Leuten ein wenig Freiraum,
dann kommen wir immer wieder ins Gespräch,
können uns über mangelnde Einnahmen beklagen
und gegebenenfalls andere verklagen"
Oder glaubt wirklich jemand,
die oben angesprochene Aktion sei Einzelfall und/oder Zufall?
Gruß
Bobby
selbst wenn die meine käuferadresse bekommen müssen die mir erstmal nachweisen das ich gewusst habe das ich damit das tolle programm sehen konnte bzw. kann ( ok , umwissenheit schützt nicht vor strafe ) . weiterhin denke ich mal das ich mir einen papierlappen besorgen , ala bsr , wo drauf steht das sat-receiver bla-bla zum schrott abgegeben worden ist ... fertisch ist das ganze .... und mit einem durchsuchungsbefehl ... soweit kommt es eh nicht , oder wollen die zu tausenden in die wohnungen/häuser kommen um zu gucken ob da s oein ding rumsteht .....
... wie die Zeit so spielt !!!!
"Angstmachen" gegenüber den "Endverbrauchern" ???? ....das hatten wir doch schon einmal !!! lasst überlegen!!!! ... wann war das? :maschinen0088:
Anfang 2006 , nachdem das Zebra das geliebteste Tier aller Brummifan`s wurde? ...und durchgehend 9 Monate bis zur "Ent"bindung in aller Munde war ??? ...und was war da noch ???
Brummi lässt sich den Namen der Karte urheberrechtlich schützen !!! ... wie hieß die Karte noch genau ??? C e here bero ? ..oder so ähnlich ? .... weiss nicht mehr genau, hieß ja eh seit Geburt Zebra oder Streifentier!!
Dann wurden laut Gerichtsbeschluss alle (deutschen) Händler dieser ....so schönen weissen Karte "hopps" genommen und mußten Ihre Vertriebswege an die Endkunden darlegen! ....Angst bei den Käufern ...bibber!!!! ????? ......
...kennt heute jemanden, der Endkunden die Besuch vor der Staatanwaltschaft erhalten haben ???? .....ich nicht !!!!!!!!! (oder wurden vielleicht nur 10 oder 30 oder 40 dieser Karten in den Umlauf gebracht ??)
.....wird die Karte heute noch gehandelt und darüber disskutiert ? ... lebt die Karte heute noch immer ??? ....ich behaupte mal "ja !!!"
.....in Bezug auf das Thema: ...jetzt werden die Käufer der
Emu-fähigen Geräte in Panik versetzt ...und was passiert letztendlich diesen Käufern ? "nichts"
...die Hersteller der Geräte sind die Zieladresse und nicht der Endkunde !!! ....was kann der Kunde dafür, daß er einen preisgünstigen Receiver erwirbt und sich dieser letztendlich als "Zauberreceiver" herausstellt !!!!
.... der Zauberer selbst, der sich mit dem Innenleben auskennt ...... wenn er denn gewerblich in nicht unerheblichen Maße gezaubert hat und sich das auch noch teuer bezahlen hat lassen sollte da auf der Hut sein....
Ab wann heisst es denn "patchbar". Meist hieß es "Software-Update per RS232-Schnittstelle". Das hat doch jeder Receiver.
Glaube kaum das Premiere da weiter kommt. Überlegt mal wie viele Smart MX04 und Derivate verkauft wurden. Als ich mir mal so einen fürs Schlafzimmer bestellen wollte (Er ist günstig, sehr schnell, gutes Menü und der einzige Receiver mit diesem intressanten "RAPS", mehr wollte ich nicht) musste ich 4 Wochen warten, bis er lieferbar war...
Solange jeder Baumarktreceiverbesitzer zusätzlich ein ABO hat, ist das noch halbwegs vertrettbar der Forschung wegen.
Aber nur LAUglotzen ist fies mir gegenüber und allen die ebenfalls ein ABO haben.
Und den Einwand mit der Kreditkartenbezahlung hatte ich schon vor Monaten erwähnt.
http://www.spinnes-board.de/vb/showthread.php?t=113387 #17
Bevor sich Einige weiter reinsteigern, habe ich diesen Ausschnitt noch einmal herausgeholt und dass meiner Meinung nach Wichtige gemarkert.
Wer mit solchen Dingen Geld verdient (oder verdienen will) muss damit rechnen.
Trifft auch mein Empfinden. Gebrannte CDs verschenken: ja Dafür Kohle kassieren: nein!
T.
Ich denke auch einmal, dass Vieles nicht so heiss gegessen wird, wie man es kocht!
Die meisten Leute wissen doch wohl überhaupt nicht, zu welchen Schweinereien ihr Receiver im Zweifelsfalle fähig wäre. Klar, die massiver Reklame mit Schlagworten wie "Supersoftware" hat den Absatz der Emu-fähigen Receiver immens beschleunigt, aber das ist kein Grund den Abnehmer zwangsläufig unter Generalverdacht zu stellen.
Sonst wäre zu Zeiten der Syster-Verschlüsselung jeder Käufer einer Hauppauge TV Karte bloss wegen des BT 8x8-Chipsatzes verdächtigt worden am PC mittels "MoreTV" Premiere ohne Abonnement am TV zu geniessen, oder schlimmer noch, das entschlüsselte Signal aufzunehmen oder gar auf den Fernseher umzuleiten (des Sehgenusses wegen :wink2:)...
Aber was habe ich kleiner, rechtsunwissender Tropf schon zu melden, erst recht, wenn es sich um mein Bauchgefühl handelt? :kopfkratz:
Ich hab kein Jura studiert, allerdings will mir nicht so recht in den Sinn, inwiefern Schwarzseher eine Straftat begehen die die Staatsanwaltschaft verfolgen müsste, ohne dass explizit Anklage erhoben wird.
Müsste da nicht ein ähnlicher Sachverhalt greifen wie beim Aushebeln von Kopierschutzmaßnahmen die schon lange als unsicher gelten? AFAIK kann man da nämlich auch nicht mehr für belangt werden, wenn man das ohne jedes technische know how bewerkstelligen kann.
Premiere sollte sich anstatt gegen die paar "schwarzen" mal lieber um die zahlenden Kunden oder die es werden wollen kümmern.
Das Angebot ist eine katastrophe.
Ich habs jetzt nach 8 jahren gekündigt.
Jedes Mal wenn die was umstellen bekommt der zahlende Endkunde Störungen. Die black Boys schauen einfach weiter als wenn nichts wäre.
Selber Schuld.
Und wenn die glauben das sie mehr Kunden bekommen wenn Premiere mal richtig dicht sein sollte werden die sich wundern.
Zum Thema:
Ich finde es lachhaft was die da wieder versuchen. Selbst die zertifizierten Receiver sind ein offenes Buch :pop1:
Am geilsten finde ich das mit dem Schadenersatz. JA KLAR Weihnachten hätten GANZ SICHER 50.000 Leute mehr den Brummer gekauft, LOOOOOOL.
Anwälte und Richter werden sich totlachen sobald ein Gutachten über den Receiver vorliegt.
Dann gilt JEDER auf dem Markt als böse vorgerüstet :grinsend0033:
[QUOTE=Festplatte1977;831467]Premiere sollte sich anstatt gegen die paar "schwarzen" mal lieber um die zahlenden Kunden oder die es werden wollen kümmern.
Das Angebot ist eine katastrophe.
Ich habs jetzt nach 8 jahren gekündigt.
Jedes Mal wenn die was umstellen bekommt der zahlende Endkunde Störungen. Die black Boys schauen einfach weiter als wenn nichts wäre.
Selber Schuld.
Und wenn die glauben das sie mehr Kunden bekommen wenn Premiere mal richtig dicht sein sollte werden die sich wundern.
Zum Thema:
Ich finde es lachhaft was die da wieder versuchen. Selbst die zertifizierten Receiver sind ein offenes Buch :pop1:
Am geilsten finde ich das mit dem Schadenersatz. JA KLAR Weihnachten hätten GANZ SICHER 50.000 Leute mehr den Brummer gekauft, LOOOOOOL.
Anwälte und Richter werden sich totlachen sobald ein Gutachten über den Receiver vorliegt.
Dann gilt JEDER auf dem Markt als böse vorgerüstet :grinsend0033:]
wer angst hat ist sensible:teufel-zombies0058::496:
:teufel3:
in anbetrag mit humax 5400 zieht prem. immer noch den kürzeren:pop1::496:.
warten wir ab welche hersteller ihre geräte aus den verkehr ziehen müssen bzw sathändlerihre verkauftdaten der receiver und name preissgeben müssen.
:pop1::pop1:in anbetrag zwischen humax und prem. wurde es 3x versucht.:teufel-zombies0058:
:maschinen0088::maschinen0088:aber hier fand man lösungen:teufel3:.
:175::175::175:
lassen wir prem. doch ihre arbeitswut:teufel3::teufel3:
ein gelassener uwe763 zur sache:496::496:
netten gruss
uwe763
Ohne in die juristischen Details gehen zu wollen, frage ich mich zunehmend, inwiefern sich Premiere selbst mit diesem Vorgehen strafbar macht.
Punkt 1: Das (noch) aktuelle VS von Premiere kann eigentlich nicht mehr als 'wirksam' im Sinne des Gesetzes gesehen werden. Damit könnte theoretisch ein Gericht feststellen, dass auch die Umgehung der Verschlüsselung nicht mehr strafrechtlich relevant ist.
Von daher wäre Premiere meines Erachtens gut beraten, es nicht auf irgendwelche Gerichtsentscheide ankommen zu lassen.
Punkt 2: Die sich ständig wiederholenden Drohungen auch (und insbesondere) gegen die Käufer stellen nach meinem Empfinden eine klare Nötigung dar.
Aufgrund pauschalierter Äußerungen 'auch gegen die Käufer straf- und zivilrechtlich vorzugehen', ohne dies konkret zu spezifizieren, werden Käufer gezielt bedrängt und mit im juristischen Sinne 'empfindlichen Übeln' bedroht.
Wenn man dann noch die Verhältnismäßigkeit der Mittel in die Waagschale wirft, wird die ganze Geschichte vollkommen absurd.
Premiere sollte aufpassen, mit solchen Pressemeldungen nicht irgendwann einmal an jemanden zu geraten, der Zeit und Geld genug hat, diesem Laden mal einen vor den Latz zu ballern.
Es ist für mich eine Sache, sein Rechtsgut zu schützen, eine ganz andere aber, pauschal den Menschen eine Straftat an den Kopf zu werfen.
sehr gut gesprochen!!!!!!:5::5::5:
respekt und ich bin voll deiner meinung!
Naja , viel Glauben kann man der Geschichte nicht abverlangen.
Eine Einstweillige Verfügung heisst erstmal garnix.
Diese muss der Zehnder GmbH zugestellt werden.
Wenn die da ist kann ( und wird ) die Zehnder GmbH diese Abweisen.
Als nächstes kommt das OLG zum Zug und da wird die Sache dann , per Gutachten und Sachverständigen , auseinandergenommen.
Stellt sich hier heraus , und das wird es leider , dass sich die Reciever in einem unpatchbaren Zustand befinden , kriegt PW die ganze Kostenlawine aufs Auge gedrückt und muss mit einer Folgeklage , seitens Zehnder rechnen.
Vielmehr steckt hinter der Aussage folgendes:
Wir können unser Softwareupdate auf die neuen Karten nicht fahren solange die Zehnder Reciever Reihe noch im Handel verfügbar ist , da hier eine Lücke
enthalten ist die unser System in kürzester Zeit wieder aushebeln wird !
Wobei noch zu betonen wäre , dass die Umstellung , laut internere PW Kreise , auf das 3/4 Quartal verschoben worden ist.
Woher ich das weiss ??
Nuja , ich bin halt indirekt davon mitbetroffen.
Brainstorm
Hi Deodatus, die Sache läuft anderes herum, die Staatsanwaltschaft ermittelt zuerst und nur dann wenn die Ermittlungen Anlass zur Erhebung der öffentlichen Klage bietet, reicht Sie die Klageschrift beim zuständigen Gericht ein. Anlass i. d. S. ist gegeben, wenn nach eigener Prognose der Staatsanwaltschaft am Ende der Hauptverwandlung zum Antrag auf Verurteilung kommen wird.
Letzlich gegenüber dem gewöhnlichen Käufer eher eine theoretische Möglichkeit.