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AW: Die Krake ARD
Seit heute habe ich es von der Vollstreckungsbehörde schriftlich, dass der Auftrag an den HR zurückgegeben wurde. Vollstreckung ist hiermit erstmal aufgehoben. Soviel zu dem Thema. :ANYWORD: Den richtigen Hebel gefunden.
Anhang 20394
So, hier das Schreiben.
Nur zum Verständnis für "Jurist" Wacheia: Das Ding geht zurück an den HR, da der die Vollstreckung in Auftrag gegeben hat. Gläubiger ist der ARD ZDF Deutschlandradio. Dämmert es bereits? Spätestens da müssten selbst dir die Zusammenhänge klar werden. Der "Vollstrecker" hat es eingesehen und macht sich sicherheitshalber nicht strafbar, da Privat haftbar. Der Auftraggeber ist gar nicht legitimiert Vollstreckungsmaßnahmen einzuleiten. Der Gläubiger (huch, der steht ja gar nicht im Vollstreckungsauftrag) ist eine Privatfirma, und mit der habe ich keinen Vertrag. So einfach ist das. Oder siehst du es wieder anders? Ich sag nur: Handelsrecht. Mach dich schlau, und wir reden vernünftig weiter. Abgesehen von den ganzen Formfehlern....
Soweit Grüße
Edit: Der entscheidende Satz am Ende: Bis zum Vorliegen der Stellung...... blablabla. Die wird nicht kommen, da sich dann jemand Namentlich nennen, sprich legitimieren müsste.
Wenn mein Schreiben interessiert, kann ich es auch öffentlich posten.