Rechtsgundlage bei Garantiefällen
Hallo zusammen mal ne Frage an euch.
Kann ein Handwerker seine Arbeitszeit der Industrie in Rechnung stellen, wenn er ein defektes Gerät in der Garantiezeit beim Kunden tauschen muß? Gehört das nicht zum unternehmerischen Risiko des Handwerkers? Kennt da jemand die Gesetzeslage, oder hat eine Idee wo ich as finden kann?
Gruß
Buedi30
Nachdem es hier immer wieder um "Recht" geht...
Ich will ja jetzt keinen Essig ins Wasser gießen,
auch keine fleißigen Helfer beleidigen...dennoch:
Sämtliche hier erteilten Rechtsauskünfte
sind als unverbindlich zu betrachten!
Es kann sich nur um eine rechtliche Orientierung handeln.
Also nehmt das Gelesene bitte erst dann für bare Münze,
wenn sich die Orientierung in tatsächliche Klarsicht verwandelt hat.
Notfalls auf dem Gerichtswege,
aber dafür gibt es andere Foren.
Unverbindlichen Gruß
vom Bobby