Hank
01.11.08, 19:51
Gegenüber der Deutschen Presseagentur (dpa) hat das Bundeskriminalamt die Empfehlung ausgesprochen, man solle für Onlinebanking-Geschäfte extra ein eigens dafür eingerichtetes Betriebssystem nutzen. Grund dafür sind die immer raffinierter werdenden Methoden der Datendiebe und Betrüger. Die Vorratsdatenspeicherung sei die einzige Möglichkeit, bei Delikten dieser Art zu ermitteln.
Der Chef des Bundeskriminalamts (BKA) Jörg Ziercke gab folgende Empfehlung: "Am besten benutzen Sie zwei voneinander getrennte Betriebssysteme - eines fürs Online-Banking und ein anderes fürs Surfen." Die Begründung sei, dass die Methoden der Verbrecher immer raffinierter werden, Schadsoftware auf fremden Rechnern einzubringen. In diesem Zusammenhang soll man auch darauf achten, dass man beim Geldabheben den Türöffner mit einer anderen Karte bedient, als derjenigen, mit welcher man tatsächlich Geld abhebt. Die Trennung von Betriebssystemen soll zusätzliche Sicherheit schaffen und das Risiko der Infizierung verringern (siehe hierzu zum Beispiel auch Konzepte wie den Banking Browser 2008). Nach der Aussage von Ziercke würde es schon genügen, wenn mutmaßliche Täter E-Mails mitlesen. Bei einer E-Mail-Bestätigung von einer Reisereservierung wüssten die Täter, wann eine gute Zeit zum Einbrechen sei.
Indizierte TAN-Listen, wie es derzeitig bei Online-Bankgeschäften üblich ist, würden den Kriminellen zwar ihr Vorgehen erschweren, es aber nicht unterbinden. Ziercke sagte weiter, dass die Vorratsdatenspeicherung für die Polizeiarbeit in solchen Fällen unabdingbar sei. "Die IP-Adresse ist oftmals die einzige Spur zu den Tätern. Wenn die Klage vor dem Bundesverfassungsgericht Erfolg hat und wir diese Daten nicht mehr bekommen könnten, wäre das für unsere Arbeit auf diesem Kriminalitätsfeld das Ende."
gulli:sendungen_tv0059:
Banking Browser Demo-Video (http://www.srware.net/banking/demo1/)
Der Chef des Bundeskriminalamts (BKA) Jörg Ziercke gab folgende Empfehlung: "Am besten benutzen Sie zwei voneinander getrennte Betriebssysteme - eines fürs Online-Banking und ein anderes fürs Surfen." Die Begründung sei, dass die Methoden der Verbrecher immer raffinierter werden, Schadsoftware auf fremden Rechnern einzubringen. In diesem Zusammenhang soll man auch darauf achten, dass man beim Geldabheben den Türöffner mit einer anderen Karte bedient, als derjenigen, mit welcher man tatsächlich Geld abhebt. Die Trennung von Betriebssystemen soll zusätzliche Sicherheit schaffen und das Risiko der Infizierung verringern (siehe hierzu zum Beispiel auch Konzepte wie den Banking Browser 2008). Nach der Aussage von Ziercke würde es schon genügen, wenn mutmaßliche Täter E-Mails mitlesen. Bei einer E-Mail-Bestätigung von einer Reisereservierung wüssten die Täter, wann eine gute Zeit zum Einbrechen sei.
Indizierte TAN-Listen, wie es derzeitig bei Online-Bankgeschäften üblich ist, würden den Kriminellen zwar ihr Vorgehen erschweren, es aber nicht unterbinden. Ziercke sagte weiter, dass die Vorratsdatenspeicherung für die Polizeiarbeit in solchen Fällen unabdingbar sei. "Die IP-Adresse ist oftmals die einzige Spur zu den Tätern. Wenn die Klage vor dem Bundesverfassungsgericht Erfolg hat und wir diese Daten nicht mehr bekommen könnten, wäre das für unsere Arbeit auf diesem Kriminalitätsfeld das Ende."
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Banking Browser Demo-Video (http://www.srware.net/banking/demo1/)