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Thema: Brauche kleine Rechtsberatung...

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Wenn es nach mir ginge, würde ich so eine Kinderka..e bei den Gerichten überhaupt nicht mehr zulassen. Dieser Fall ist nur einer von vielen und steht exemplarisch dafür, dass es vielen in diesem Land einfach noch zu gut geht.

    Die 60 Tacken hätte ich schon längst als Lehrgeld abgeschrieben und garkeine Bewertung abgegeben. Diese Message hätte der Verkäufer auch verstanden.

    Da müßte mir ja ein Fuß fehlen, wenn ich meine wertvolle Lebenszeit mit solchen Kinkerlitzchen verplempern würde. Wie ich sehe geht das wohl nun schon eine halbes Jahr hin und her.
    "Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hängt mit der Blödheit der Bewunderer zusammen."
    Heiner Geissler

  2. #2
    alebi
    Gast
    Zitat Zitat von Gus Teutul Beitrag anzeigen
    Wenn es nach mir ginge, würde ich so eine Kinderka..e bei den Gerichten überhaupt nicht mehr zulassen. Dieser Fall ist nur einer von vielen und steht exemplarisch dafür, dass es vielen in diesem Land einfach noch zu gut geht.
    Die 60 Tacken hätte ich schon längst als Lehrgeld abgeschrieben und garkeine Bewertung abgegeben. Diese Message hätte der Verkäufer auch verstanden.
    Da müßte mir ja ein Fuß fehlen, wenn ich meine wertvolle Lebenszeit mit solchen Kinkerlitzchen verplempern würde. Wie ich sehe geht das wohl nun schon eine halbes Jahr hin und her.
    Soso, für dich also Kinderkacke. Du findest es also Kinderkacke wenn Leute sich wehren die betrogen wurden. Den Leuten gehts bestimmt auch besser wenn sie um ihr Geld betrogen werden, dann haben sie wenigstens nicht mehr so viel zu schleppen.

    Selten so einen Schwachsinn gelesen. Wenn er ja wenigstens irgendwas zum Thema beitragen würde. Warum verschwendest du deine wertvolle Lebenszeit und gibst hier eine Bewertung ab?

    Geändert von alebi (18.02.10 um 01:35 Uhr)

  3. #3
    SMember Avatar von Uljanow
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    Ich hatte es schon weiter oben geschrieben: "Bastlerware" heisst bei Ebay "Das Dingens ist kaputt!". Wer was anderes erwartet - Pech!
    Bewertung nicht löschen - warum auch. EMails ignorieren - oder in Spam verschieben.
    Gruß!
    Lebe jeden Tag so als wäre es Dein Letzter!

  4. #4
    alebi
    Gast
    Zitat Zitat von Uljanow Beitrag anzeigen
    Ich hatte es schon weiter oben geschrieben: "Bastlerware" heisst bei Ebay "Das Dingens ist kaputt!". Wer was anderes erwartet - Pech!
    Bewertung nicht löschen - warum auch. EMails ignorieren - oder in Spam verschieben.
    Zitat Zitat von Big Daddy Beitrag anzeigen
    Okay,okay, immer hübsch langsam Freunde, was für den einen wenig ist für den anderen viel Geld oder sonst irgend was, denke mal es möchte keiner über den Pinsel gezogen werden. Wenn einer etwas als Bastlerware anbietet würde ich es so interpretieren das da noch was zu machen ist, aber wenn nur Schrott ankommt ist es klar Betrug. Nur wie schon geschrieben, Recht haben und Recht bekommen.......
    Das trifft den Nagel auf den Kopf. Danke.
    @ Uljanow: Schau dir das mal an. Hier. Wichtig ist er erste Teil. Das ist klar geregelt.
    Aber was hälst du denn vom Nachspiel, denn DARUM GEHT ES MIR.
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  5. #5
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    Zitat Zitat von Big Daddy Beitrag anzeigen
    Nur wie schon geschrieben, Recht haben und Recht bekommen.......
    Genau darauf wollte ich hinaus. Es ist doch sicher berechtigt zu fragen, ob in dieser Angelegenheit nicht langsam die Kosten den Nutzen überschreiten. Und mit Kosten meine ich nicht nur das Finanzielle, sondern auch den Aufwand an Zeit, Nerven etc..

    Ich persönlich hätte da schon längst die Notbremse gezogen. Besch...en werden wir sowieso alle. Und das täglich. Nur merkt das schon keiner mehr, well total desensibilisiert.
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    Heiner Geissler

  6. #6
    alebi
    Gast
    Na siehste.
    Ich hab da auch Monate nicht mehr daran gedacht. Jetzt kommt der P****er nochmals auf mich zu.
    Ignorieren ist die eine Sache, aber besser wird es davon nicht. Deshalb der Thread.
    Hat jemand ne Lösung parat? Ärgerlich und Langweilig ist es, gebe ich ja zu. Aber mich jetzt auch noch nötigen lassen....?

  7. #7
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    Kleiner Tipp:

    Tu ihm den Gefallen und lass ihm sein Willen.

    Ich weiß es aus persönlicher Erfahrung, es ist im ersten Moment bitter, fühlt sich nach Niederlage an. Hast aber dann für Dich die Sache abgeschlossen und kannst Dich den schönen Dingen des Lebens zuwenden, z.B. den Frauen.

    Ach ja, auch ich hab schon Kohle bei Ebay verloren. Bei mir waren es 89 €. Als ich fragte wo mein Geld bleibt, hat der Heini doch glatt die Dreistigkeit besessen und mir 'ne Kopie seines H4 Bescheides geschickt. Tja, da schnallste echt ab und siehst auch, Du stehst nicht alleine da. Seit dem wickle ich nur noch per PayPal ab. Ist zwar auch nicht vollkommen sicher aber immer noch besser als garnichts.
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  8. #8
    alebi
    Gast
    LOL.

    Und das nächste mal entschuldige ich mich beim Straßenräuber, dass ich nicht genug Geld einstecken hab.

  9. #9
    Stammuser
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    Zitat Zitat von alebi Beitrag anzeigen
    Und das nächste mal entschuldige ich mich beim Straßenräuber, dass ich nicht genug Geld einstecken hab.
    Niemand verlangt das. Aber vielleicht ist es doch besser sowas mit Vernunft und gesundem Menschenverstand zu lösen, anstatt mit dem dem juristischen Vorschlaghammer und Pamphleten die nur einen Zweck haben, der Selbstbeweihräucherung.

    Das nützt letztendlich nur einer Gruppe. Geldgeilen Winkeladvokaten und der Justitzindustrie.
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  10. #10
    s_r4711_Member Avatar von r4711
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    Sorry Gemeinde, bevor das jetzt hier ins Sinnlose abgleitet, schließlich mischt ja hier der übliche Verdächtig mittlerweile mit, mag ich jetzt doch ein wenig grundsätzlicher werden.

    Zunächst ist es, sieh mir das nach alebi, nicht wirklich hilfreich, wenn sich zwei juristische Laien gegenseitig mit irgendwelchen vermeintlich juristischen Geplänkel das Leben unnötig schwer machen.

    Mit Bastlerware beschäftigen sich die Gerichte regelmäßig bei Fahrzeugen, hier wird dann gerne mit dem sog. Teileträger argumentiert, bei dem der Verkäufer regelmäßig nur dann herunterfällt, wenn er diesen dennoch als "fahrbereit" deklariert.

    Ob jetzt Deine Bewertung "Vorsicht. Verkauft wissentlich defekte Ware und deklariert als Bastlerware. Übel" problematisch ist, hängt ganz entscheidend davon ab, was exakt in der Verkaufsbeschreibung stand.

    Dass Bastlerware defekt ist, liegt in der Natur der Sache.


    So hat sich beispielsweise das LG Hannover, Urteil v. 13.05.2009 6 O 102/08 — Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts aufgrund einer Negativbewertung auf der Internetplattform eBay mit dieser Problematik befasst.

    1.
    Ein Anspruch auf Unterlassung von Äußerungen wegen einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts besteht nicht, wenn es sich bei diesen Äußerungen um zulässige Meinungsäußerungen handelt.
    2.
    Tatsachenbehauptungen unterscheiden sich von Werturteilen dadurch, dass bei diesen die subjektive Beziehung zwischen der Äußerung und der Wirklichkeit im Vordergrund steht, während für jene die objektive Beziehung des sich Äußernden zum Inhalt seiner Äußerung charakteristisch ist. Für die Einstufung als Tatsachenbehauptung kommt es wesentlich darauf an, ob die Aussage einer Prüfung auf ihre Richtigkeit mit den Mitteln des Beweises zugänglich ist, was bei Meinungsäußerungen ausscheidet, weil sie durch das Element der Stellungnahme und des Dafürhaltens gekennzeichnet werden und sich deshalb nicht als wahr oder unwahr erweisen lassen. Enthält eine Äußerung einen rechtlichen Fachbegriff (z.B. Betrug), so deutet dies darauf hin, dass sie als Rechtsauffassung und damit als Meinungsäußerung einzustufen ist. Als Tatsachenmitteilung ist eine solche Äußerung hingegen dann zu qualifizieren, wenn die Beurteilung nicht als bloße Rechtsauffassung kenntlich gemacht ist, sondern beim Adressaten zugleich die Vorstellung von konkreten, in die Wertung eingekleideten Vorgängen hervorruft, die als solche einer Überprüfung mit den Mitteln des Beweises zugänglich sind, wofür der Kontext entscheidend ist, in dem der Rechtsbegriff verwendet wird.
    3.
    Sofern eine Äußerung, in der sich Tatsachen und Meinungen vermengen, in entscheidender Weise durch die Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder Meinens geprägt ist, wird sie als Werturteil und Meinungsäußerung in vollem Umfang vom Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG geschützt. Im Fall einer derart engen Verknüpfung der Mitteilung von Tatsachen und ihrer Bewertung darf der Grundrechtsschutz der Meinungsfreiheit nicht dadurch verkürzt werden, dass ein tatsächliches Element aus dem Zusammenhang gerissen und isoliert betrachtet wird.
    4.
    Die Äußerung, ein technisches Gerät sei ein Gebrauchtgerät, ist als Meinungsäußerung und nicht als Tatsachenbehauptung zu bewerten. Aber auch bei einer Bewertung als Tatsachenbehauptung scheidet ein Anspruch aus, wenn es sich hierbei nicht um eine falsche Tatsache handelt. Wird zugestanden, dass ein Gerät von einem anderen Kunden gekauft und nach Öffnung der Verpackungen dem Verkäufer zurückgesandt worden ist, kann die Behauptung des neuen Käufers eben dieses Geräts, es handele sich um ein Gebrauchtgerät, nicht ohne Weiteres als falsch bewertet werden.

    Im Ergebnis dürfte die Bewertung unproblematisch sein. Wenn Du ggf. noch länger zeit darauf verwenden willst, dann ignoriere, wenn nicht dann nicht. Und denke immer daran, die Devise lautet vor Gericht und auf hoher See bist Du in Gottes Hand ;-)
    Menschen mit einer neuen Idee gelten so lange als Spinner, bis sich die Sache durchgesetzt hat.
    Mark Twain

    Jede Art zu schreiben ist erlaubt, nur nicht die langweilige.
    Voltaire

    Nicht weil es schwer ist, wagen wir es nicht,
    sondern weil wir es nicht wagen, ist es schwer.
    Seneca

  11. #11
    alebi
    Gast
    Zitat Zitat von r4711 Beitrag anzeigen
    Im Ergebnis dürfte die Bewertung unproblematisch sein. Wenn Du ggf. noch länger zeit darauf verwenden willst, dann ignoriere, wenn nicht dann nicht. Und denke immer daran, die Devise lautet vor Gericht und auf hoher See bist Du in Gottes Hand ;-)
    Ich mach da gar nix mehr. Schauen wir mal wie der Kollege sich weiter gebärdet.

    Wenn er mir eins will, soll er es versuchen.

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