Zitat Zitat von wacheia Beitrag anzeigen
Natürlich ist das so.
Ich komme aber mit der Sachverhaltsdarstellung nicht klar.
Der Auftraggeber muss zahlen. Er muss an den Auftragnehmer zahlen, hier: An den Bestatter.
Was fordert denn das Sozialamt? Wieso Ratenzahlungsvereinbarung mit dem Sozialamt?
Hi!

Die Kosten sollten durch das Sozialamt getragen werden ( also der Rest von 2647.- ) und die 1300 Euro übernehmen wir!!!

Nun will das Geld das Städtische Grünamt, welches für die Friedhöfe zuständig sind die Grabstelle und die Aushebung bezahlt haben.

Sarg, Überführung des Bestatters wurden schon durch uns bezahlt. Mein Vater ist halt Empfänger einer minimalen Rente + Grundsicherung!

Da die Frau von SGB XII lebte wollte mein Vater wenisgtens den Minimalbeitrag erhalten, den Rest wollten wir aufstocken. Aber leider versteht er schlecht Deutsch und ist zusammen mit einigen, auch nicht besser deutsch sprechenden Personen zum Bestatter gegangen und dort einen Antrag bekommen zu wollen.