Die Gemeinfreiheit tritt bei Werken nach dem UrhG nach 70 Jahren post mortem ein. Bei Filmen sind dies nur 50 Jahre, nach dem Erscheinen des Werkes. Jedoch können weitere Rechte am Film den 70 Jahren entsprechen, post mortem des letzten noch lebenden Urhebers. So z.B. auf die Musik, Charaktere, "Universum" (z.B. wie bei Star Wars oder Star Trek), Drehbuch u.ä., was genau bin ich mir nicht zu 100% sicher, aber es ist auf jeden Fall länger als 10 Jahre.