Ich möchte sowieso mal wissen, welcher Straftatbestand bei CS greifen soll. Betrug (§263 StGB)?-Definitiv nein. Höchstens Erschleichen von Leistungen etc. (Paligraf weiß ich nicht auswendig) - mit viel Phantasie vielleicht anwendbar. Ist sowas wie "schwarzfahren" in der Straßenbahn. Was sollte es sonst für ein Verstoß sein ???

Es kann mir doch auch niemand verbieten, meine Freunde zu mir zum Fernsehen einzuladen. Nicht viel anders wäre es, wenn ich Ihnen meine Abo-Karte oder Dauer-Eintrittskarte zum Stadion leihe ...

Greetz Andygr