Zitat Zitat von r4711 Beitrag anzeigen
die Verschlüsselungsart wäre in Deutschland jedenfalls keine Hauptleistungspflicht,
die ein außerordentliches Kündigungsrecht begründen könnte.
Nahmt an die Glockengasse ;) Du meinst, der Anbieter

kann sein Verschlüsselungssystem wechseln und ich

bin als Kunde / Verbraucher dazu verpflichtet, mir

jedesmal einen neuen Receiver / Modul zuzulegen?

Kann ich mir gar net vorstellen... Wenn er es zur

Verfügung stellt, wäre es sicher okay.