Also nochmals, wie schon oft geschrieben...

die "Vorher kündigen Klausel"

ist nicht mehr wirksam.


Aktenzeichen: III ZR 247/06

Entscheidung vom 15. November 2007

Einfach das Aktenzeichen eingeben,
nachlesen und möglichst nicht kündigen.

Es wird einem gekündigt, oder
(und dieses ist die Erfahrung bei alten Voll-Abos)
inzwischen relativ problemlos verlängert.

Es ist kein vorauseilender "Gehorsam"
(Kündigung) mehr nötig!



Gruß

Bobby