Also nochmals, wie schon oft geschrieben...
die "Vorher kündigen Klausel"
ist nicht mehr wirksam.
Aktenzeichen: III ZR 247/06
Entscheidung vom 15. November 2007
Einfach das Aktenzeichen eingeben,
nachlesen und möglichst nicht kündigen.
Es wird einem gekündigt, oder
(und dieses ist die Erfahrung bei alten Voll-Abos)
inzwischen relativ problemlos verlängert.
Es ist kein vorauseilender "Gehorsam"
(Kündigung) mehr nötig!
Gruß
Bobby