Zitat Zitat von limonadecl Beitrag anzeigen
Bin zwar kein Anwalt aber es ist nicht zulässig in Deutschland das man eine Straftat einfach so aufdeckt durch die Darbietung einer anderen Straftat. Sprich: Ich darf einem Jugendlichen ALS FIRMA ODER PRIVATMENSCH (nicht Polizei) nicht Alkohol oder Drogen verkaufen um ihn daraufhin wegen BTM-Missbrauchs anzuzeigen.

Hä? Natürlich darf ich das. Mal abgesehen davon, dass Alkohol kein BTM ist, darf ich es natürlich an einen anderen Drogen verkaufen und dann den Erwerber anzeigen, ist natürlich etwas dumm, denn der Käufer ist wegen Besitz dabei, der andere wegen Handeltreibens.

Aber auch der Staat darf es nicht unbegrenzt, google mal nach Agent Provocateur.