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Thema: Jetzt hat´s mich auch erwischt: Premiere verarschte mich

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  1. #1
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    wie schon gesagt: ich reagier da erstmal gar nicht drauf.
    wenn die mir mein bezahltes fussball-plus allerdings dicht machen, werd ich mich bei denen wohl melden müssen.
    I've got the music for the masses: The pounding drums of slavery
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  2. #2
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    Zitat Zitat von Wolverine Beitrag anzeigen
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    wie schon gesagt: ich reagier da erstmal gar nicht drauf.
    wenn die mir mein bezahltes fussball-plus allerdings dicht machen, werd ich mich bei denen wohl melden müssen.
    Alter Spruch: ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung:

    § 286 Verzug des Schuldners
    (1) 1Leistet der Schuldner auf eine Mahnung des Gläubigers nicht, die nach dem Eintritt der Fälligkeit erfolgt, so kommt er durch die Mahnung in Verzug. 2Der Mahnung stehen die Erhebung der Klage auf die Leistung sowie die Zustellung eines Mahnbescheids im Mahnverfahren gleich.
    (2) Der Mahnung bedarf es nicht, wenn
    1.für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist,
    2.der Leistung ein Ereignis vorauszugehen hat und eine angemessene Zeit für die Leistung in der Weise bestimmt ist, dass sie sich von dem Ereignis an nach dem Kalender berechnen lässt,
    3.der Schuldner die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert,
    4.aus besonderen Gründen unter Abwägung der beiderseitigen Interessen der sofortige Eintritt des Verzugs gerechtfertigt ist.
    (3) 1Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet; dies gilt gegenüber einem Schuldner, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen worden ist. 2Wenn der Zeitpunkt des Zugangs der Rechnung oder Zahlungsaufstellung unsicher ist, kommt der Schuldner, der nicht Verbraucher ist, spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Gegenleistung in Verzug.
    (4) 1Der Schuldner kommt nicht in Verzug, solange die Leistung infolge eines Umstands unterbleibt, den er nicht zu vertreten hat.


    Wenn ich mir meinen Premiervertrag anschaue steht da lediglich, dass die festgelegten monatlichen Beiträge im Voraus zu zahlen sind, ein Hinweis nach 286 Absatz 3 BGB sehe ich nicht. D. h. nichts anderes, dass die Mahnung Dich erst in Verzug setzt. Damit besteht kein Anspruch auf Erstattung der Mahnkosten, da diese den Verzug begründet, folglich als Verzugsschaden nicht geltend gemacht werden kann. (Wird sie natürlcih dennoch ganz gerne). Das Thema schafft es gelegentlich bis zum BGH, sehr lesenswert beipielsweise das Urteil des III. Zivilsenats vom 25.10.2007 - III ZR 91/07 (leicht auf der Seite des BGH zu finden).

    Die sicher gut gemeinten Ratschläge (geh zum Anwalt, sogar zum Fachanwalt (für was ) , welch Freude, Streitwert unter 300 €) sind doch ein wenig übertrieben. Wolverine, letztlich hast Du, wenn ich recht entsinne, das Problem nicht den Nachweis des Zugangs Deiner Kündigung nachweisen zu können. Damit ist das Recht auf Seite von Premiere. Es ging wohl eher darum, dass die Praxis, wie Du zu dem Vertrag gekommen ist, zumindest bedenklich ist. Letzlich läufst Du derzeit Gefahr, wegen ein paar € Kosten zu produzieren, auf denen Du demnächst sitzen bleiben könntest.

    Zusätzlich ein kleiner Hinweis zu geplatzten Lastschriften. Diese gefährden Deine Bonität nicht nur bei Premiere. Dies kann beispielsweise dazu führen, dass Du bei Anbieter X nur gegen Nachnahme kaufen kannst und bei Anbieter Y keinen Vertrag mehr abschließen kannst. Geb' in google mal das Stichwort "infoscore" ein und schau, was Du da so alles findest.

    Am sinnvollsten: zahle den Spaß unter Vorbehalt der Verrechnung auf künftige Forderungen und ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht. Und glaube mir, immer freundlich in der Korrespondenz bleiben, damit kommst Du wesentlich weiter.

    Gruß r4711

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