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Thema: Arcor - Beschiss

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    SMember Avatar von sunnyjonny
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    Zitat Zitat von Qnkel Beitrag anzeigen
    Einschreiben Einwurf reicht vor Gericht völlig!
    Ich habe Urmel DAS empfohlen, was ich aus meiner gerichtlichen Praxis kenne.
    .
    Lesen gefährdet die Dummheit...

  2. #2
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    Ich werde auf Nummer sicher gehen.

    Einschreiben mit Rückschein.

    Die (ich glaube) 4,50 Euro ist es mir wert.


    Gruss Urmel

  3. #3
    SMember Avatar von sunnyjonny
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    Zitat Zitat von Urmel Beitrag anzeigen
    Ich werde auf Nummer sicher gehen.
    Einschreiben mit Rückschein.
    Die (ich glaube) 4,50 Euro ist es mir wert.
    Gruss Urmel
    Postquittungen aufbewahren!
    Kosten von Arcor zurückfordern, möglichst schon im ersten Anschreiben.

    Ähnliches habe ich erfolgreich hinter mir mit einem anderen Provider.
    .
    Lesen gefährdet die Dummheit...

  4. #4
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    Zitat Zitat von sunnyjonny Beitrag anzeigen
    Ich habe Urmel DAS empfohlen, was ich aus meiner gerichtlichen Praxis kenne.
    Dagegen sag ich ja nichts. Ich stand noch nie wegen etwas vor Gericht wo es um Briefe ging. Aber ich kenne Rechtssprechungen wo das Einwurfeinschreiben reicht.

    Aber wie gesagt: Lieber ein bisschen mehr Kohle ausgeben ;) Macht auch mehr Eindruck wenn jemand das Schreiben pers. entgegen nehmen und den Rückschein unterschreiben muss und verkürzt vllt. auch die Bearbeitungszeit!

  5. #5
    SMember Avatar von Hawak
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    Zitat Zitat von salax Beitrag anzeigen
    Wenn es dem entspricht, was urmel erzählt, dann ist das aber nicht nur so bei Arcor, was ich zum ersten mal höre, sonder bei der Telekom wird es auch so gemacht.
    Mein Kumpel wollt seine Vertrag bei der teledoof ändern, von einer 2000 auf eine 6000 Leitung, nun hat er obwohl er es nicht wollte eine 6000 Leitung plus VOIP Telefonie. Er zahlt es nicht und hat Prob mit der Telekom. Nun streiten sich die Anwälte, weil es so aussieht das man einen Telefonvertrag abgeschlossen hat oder hätte. Auslegungssache, von beiden Seiten. Der Eine sacht nee der Andere sagt ja und schon hat man die Gerichte beschäftigt. Wer steht nun in der Beweispflicht? Ist ein Telefonvertrag auch schon ein Vertrag oder ein verbindlicher Vertrag? Solange wie nix unterschrieben wurde, so meine Meinung, ist kein Vertrag zustand gekommen.
    Das Arcor sowas macht, kann ich garnicht Glauben. Ich würde es öffendlich machen und es mal zu Akte oder Frontal bringen. Vieleicht bekommen die mehr herraus und du stehst dann nicht alleine da. Wenn es mehrer Opfer gibt, dann finde ich es nicht besonders Prickelnt, sonder ein Skandal.
    MfG
    salax
    Tja, die Wirksamkeit von Verträgen am Telefon, also mündlich abgeschlossene Verträge ist immer wieder Gegenstand von endlosen Diskussionen.

    Und bis heute gibt's eigentlich keine richtige Methode, den Telefon-Spammern mal richtig auf die Finger zu hauen.

    Eine gute kurze Zusammenfassung dieses Dramas liefert uns das Bundesland südlich des Weißwurst-Äquators:
    BR Online
    Wenn man doch mal solche Kameraden persönlich 'sprechen' könnte...
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  6. #6
    Teamplayer-Mod Avatar von six6
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    Zitat Zitat von salax Beitrag anzeigen
    ... Ist ein Telefonvertrag auch schon ein Vertrag oder ein verbindlicher Vertrag? Solange wie nix unterschrieben wurde, so meine Meinung, ist kein Vertrag zustand gekommen....
    Sorry salax, aber das siehst Du falsch:
    Ein Vertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande, egal ob mündlich oder schriftlich.
    Demnach genügt es wenn man mündlich (fernmündlich) etwas bestellt.
    Man hat aber bei fernmündlichem Vertrag ein Widerrufsrecht.

    Bei solchen Fällen gehe ich immer wie folgt vor:
    1. Den Verkäufer (Anbieter) anschreiben und Vertrag widerrufen.
    2. Hierüber schriftliche Bestätigung innerhalb einer Frist anfordern.
    3. Name und Anschrift des "Verkäufers" (Werber) innerhalb einer Frist anfordern.
    4. Den Verkäufer darauf hinweisen, das die Bundesnetzagentur hierüber informiert wird (Kopie an: Bundesnetzagentur)
    5. Gleichzeitig denen eine Strafanzeige wegen Betruges androhen.
    6. Bisherigen Vertragspartner auffordern seinen Vertrag ohne eigene schriftliche Bestätigung nicht zu verändern (Kopien anfügen)
    7. Regulierungsbehörde informieren und auch Kopien beifügen.

    Die Regulierungsbehörde findet ihr unter: www.bundesnetzagentur.de
    Anschrift:
    Bundesnetzagentur
    Tulpenfeld 4
    53113 Bonn
    Tel. 0228/14-0
    Fax. 0228/14-8872
    eMail: Poststelle@BNetzA.de

    Ihr glaubt gar nicht, wie das wirkt und wie schnell das auf einmal geht.
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    Gruß und einen schönen Tag wünscht
    .
    Werder-Fan aus Überzeugung (auch wenn es mal nicht läuft ...)
    Lieber mit Werder absteigen, als Bayern-Fan sein

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