Hi Daniel,
hi all,
das Recht eines Ausländers auf Empfang eines Programmes in seiner Muttersprache besteht gegenüber dem Vermieter. Ist jedoch der Vermieter Miteigentümer in einer Wohneigentümergemeinschaft so kann er dieses Recht nicht gegen seine Miteigentümer durchsetzen.
Das "sichtbare" Anbringen einer Satschüssel verändert das äußere Erscheinungsbild der Fassade und erfordert einen Beschluss der WEGemeinschaft. Wenn da nur ein Einziger gegen ist und seine Rechte durchsetzt, bleibt´s dunkel.
T.