Zitat Zitat von wacheia Beitrag anzeigen
Stammtischgewschätz ohne Substanz.

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Als Fachmann der auch noch einen Anwalt kennt kann man dir das glauben,

Danke, für deine Aufklärung .


Und für die die seinem Stammtischgeschwätz nichts abgewinnen können.

Beitragserstattung

Das deutsch-türkische Sozialversicherungsabkommen regelt auch die Erstattung von Beiträgen aus der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung. Die Beiträge werden nur auf Antrag erstattet.

Bitte beachten Sie: Durch die Erstattung von Beiträgen wird das bisherige Versicherungsverhältnis aufgelöst und die Ansprüche erlöschen. Es verfallen auch alle Gutschriften auf dem Versicherungskonto, für die man keine Beiträge gezahlt haben, zum Beispiel für Zeiten der Arbeitslosigkeit oder schulischen Ausbildung.
Und dies nun schon seit fast 25 Jahren.