Das sind ja alles nette Begündungen, auf die sich Sky vielleicht einlässt, aber ich betone nochmals:

Es gilt kein Sonderkündigungsrecht.

Siehe die AGB von Sky Punkt 1.4.4: "Sky kann verlangen, dass eine überlassene Smartcard ausschließlich in Verbindung mit einem dieser Smartcard zugeordneten Empfangsgerät verwendet wird."

Nur als Hinweis.

Gruß

Bobby