... Ich war in einem Ausnahmezustand", erinnerte sich S. an die Situation im Juli 2011, als er die Mitarbeiterin im Jobcenter tätlich anging. Auf der Anklagebank versuchte er, seinen Gemütszustand zu beschreiben. 2011 war er bereits ein Jahr erfolglos auf Arbeitssuche und aus freien Stücken in eine kleinere, preiswerte Ein-Zimmer-Wohnung nach Ehrenfeld gezogen, als wieder einmal ein Termin bei der Arge anstand. "Es ging immer nur darum, dass ich erneut in eine günstigere Wohnung umziehen sollte, sonst würden mir die Bezüge um 200 Euro gekürzt. Nie war die Rede von einem Jobangebot", beschrieb S. die für ihn "bedrohliche Situation", denn er befürchtete, in eine Wohnung "in einem sozialen Brennpunkt abgeschoben zu werden".
Ihm sei es seinerzeit so schlecht gegangen, dass der Arzt ihm Psychopharmaka verschrieb. Zum Termin bei der Arge habe er zur Unterstützung seine Mutter mitgebracht. Und die wirkte nach Überzeugung aller Prozessbeteiligten als "Brandbeschleuniger", sagte der Verteidiger.
Zunächst hatte sich der Angeklagte nur verbal mit der Arge-Mitarbeiterin gestritten. Nachdem seine Mutter die Beamtin mehrfach aufgefordert hatte, "die Contenance zu wahren", packte S. die Mitarbeiterin an den Haaren, schlug ihren Kopf auf die Tischplatte und warf einen Monitor nach ihr. Die Frau hatte ihn daraufhin wegen gefährlicher Körperverletzung angezeigt.
Auf der Anklagebank zeigte er Reue und entschuldigte sich bei der Mitarbeiterin, die ihm für zukünftige Termine mit auf den Weg gab: "Lassen Sie ihre Mutter besser zu Hause, denn mit Ihnen allein klappte die Kommunikation ja." ...