Zitat Zitat von Hawak Beitrag anzeigen
Hi buedi, Du ollen Apostel...;-)

ich glaube, der Unterschied in der Diskussion ist der, ob einem Verdächtigen aufgrund Gewalt-(oder Folter-)androhung eine Aussage abgepresst wird, oder - wie im hier vorliegenden Fall - bereits ein Teil der Tat gestanden wurde und es um die Rettung des Entführungsopfers ging.

Nochmal: Wieso darf ein Geiselnehmer gezielt getötet werden, um die Geiseln zu retten und ein geständiger Entführer nicht gezwungen werden, den Ort zu benennen, wo sich das Opfer befindet? Es handelt sich meines Erachtens jeweils um Notwehr.

In beiden Fällen wird vor jeder Verhandlung Gewalt des Staats angedroht, das Eine wird klaglos akzeptiert, das Andere soll gegen alle Grundsätze verstoßen?

Nein, Hawak - nebenbei sind Deine Beiträge mal wieder in dieser Diskussion der einzige Lichtblick - es sind völlig verschiedene Dinge.

Eine verfassungrechtliche Diskussion über die Dreiecksbeziehung im Falle des finalen Rettungsschusses ist spannend und mehr als Abend füllend.
Wesentlich bleibt:
Bei einem finalen Rettungsschuss ist der Eingriff in die Menschenwürde des Geiselnehmers so lange zu verneinen, wie der Todesschuß als ultima ratio zur Abwehr eines nicht anders abwendbaren Angriffs auf Leib oder Leben eingesetzt wird.

Bei einer Folterdrohung wird der Betroffene zum bloßen Objekt staatlichen Handels, dies ist verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen.

Völlig sinnfreie Beiträge die sich mit dem Thema befassen mag ich nicht kommentieren. Es kann keinem gefallen, was der Herr G. hier veranstaltet, aber die Würde des Menschen ist in diesem Land ein unveräußerliches Grundrecht. Sie steht jedem zu, sie kann nicht verwirkt werden und es ist richtig, dass dies sanktioniert wird. Jeder, der sich etwas anderes wünscht, hat die Sache nicht zu Ende gedacht.