Ich hatte das als Hilfeersuchen von dir hier gewertet, demnach ist es eher als Wasserstandsmeldung zu verstehen ?
Ich hatte das als Hilfeersuchen von dir hier gewertet, demnach ist es eher als Wasserstandsmeldung zu verstehen ?
Die Nachricht kommt nicht ganz bei mir an? Was wolltest du mir damit sagen?
Ich habe vor allem gehofft, es gäbe hier im Forum schon jemanden (da ich ein 3-stelliges Aktenzeichen habe wird es auch schon mehrere gegeben haben die Post von dem RA bekommen haben) gibt, der die Sache schon durchgestanden hat. Sprich mir einen Hinweis darauf geben kann ob es tenedenziell eher zu einer Klagerücknahme kommt wenn man nicht "einbricht" oder tatsächlich zu einer Verurteilung weil die Gesetzgebung bereits bei einer so geringen Stückzahl von gewerblichem Handel ausgeht.
DM900 UHD @OE2.5 (Newnigma²)
Hi,
genau das ist ja das Problem, weswegen Dir keiner dazu eine endgültige Antwort geben kann - auch ein Anwalt nicht.
Es gibt kein Gesetz, in dem steht: Ab einer Anzahl von x Exemplaren des Produkts y ist von gewerbsmäßigem Handel auszugehen.
Der 'Erfahrungswert' mag vielleicht bei 7 Boxen liegen, aber das kann der Richter letztlich ganz anders sehen, wenn die StA überzeugende Argumente vorbringt und Du diese nicht glaubwürdig entkräften kannst (von irgendwelchen Freunden im Share zu erzählen wäre natürlich erst recht problematisch!).
Das eventuelle Strafverfahren hat aber gar nichts mit der zivilen Seite (DMM) zu tun. Die (mit Kostennote) versehene Abmahnung würde Dir wahrscheinlich das zivilrechtliche Verfahren ersparen, bei dem auch wieder gilt, wie ein Gericht die Sachlage beurteilt.
Insgesamt bist Du bei dieser Geschichte nur bei einem gutem Fachanwalt aufgehoben, der wenigstens versuchen kann, den Schaden so gering wie möglich zu halten.
Im Übrigen: In D sind die Sanktionen für Käufer von Piraterieprodukten noch ziemlich harmlos. In anderen EU-Ländern darf man schonmal 10.000€ Strafe zahlen wegen einer aus dem Ausland mitgebrachten gefälschten D&G-Sonnenbrille für 10€....
Wäre Interessant zu wissen wie die Geschichte aus gegangen ist :-)
Der aufdringliche Anwalt von DMM hat verloren. Der Staatsanwalt hat das Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt.
War mir aber alles eine Lehre...
DM900 UHD @OE2.5 (Newnigma²)
ich habe ähnliches problem hab noch keine post vom DMM rechtsanwalt aber vom zoll und auch das das jetzt in die dmm rechtsabteilung geht an wen sollte ich mich jetzt wenden an einen anwalt (ich hab Rechtsschutz ) oder selber versuchen ...und hast du die boxen den dann eigendlich bekommmen wenn du freigesprochen wurdest
????gruss und danke schonmal lara
Wenn ein Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt wird, bedeutet dies in der Regel das es nicht im öffentlichen Interesse, aber dennoch ein Verstoß vorliegt.
Bei einem Freispruch erfolgte eine Verhandlung, was bei Ihm aber laut seinen Angaben nicht der Fall war.
Und nein die Boxen werden geschreddert wenn sie nicht aus der Asservatenkammer bei Zoll auf ominöse Weise verschwinden.
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