Zahlbar rein netto sofort nach Erhalt -
so lautet meine Floskel...
PS: Übrigens werden in gegengezeichneten Aufträgen
die zur Kenntnis genommenen AGBs anerkannt- dort
stehen auch die Zahlungsbedingungen!
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Geändert von sAbBaLaTz (16.03.10 um 00:57 Uhr)
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