Letzte Themen:

Ebay Kleinanzeigen » Autor (Quelle): zeus-crew » Letzter Beitrag: Trike HD Plus stellt neuen Empfangsweg vor » Autor (Quelle): Dr.Dream » Letzter Beitrag: rqs Ein Gedicht das (vielleicht) polarisieren wird » Autor (Quelle): Beingodik » Letzter Beitrag: Beingodik Nokia Streaming Box 8000 / 8010 » Autor (Quelle): satron » Letzter Beitrag: satron Fire Stick was geht da ? » Autor (Quelle): crx » Letzter Beitrag: crx 23 Jahre Spinnes-Board » Autor (Quelle): Duke » Letzter Beitrag: DEF Win7, Rechner startet von heut auf morgen nicht mehr .... » Autor (Quelle): wegomyway » Letzter Beitrag: rqs ORF Digital Modul (Cardless) » Autor (Quelle): servus sat » Letzter Beitrag: servus sat Fehler Spinnes Free Mail Dienst » Autor (Quelle): ceyer » Letzter Beitrag: ceyer Schneeflocken » Autor (Quelle): sat-korte » Letzter Beitrag: Musicnapper
Ergebnis 1 bis 1 von 1

Thema: Raubkopie-Streit: Web-Hoster Rap*dSha*e reicht Klage gegen GE*A ein

  1. #1
    Moderator (Verstorben) Avatar von Ratatia
    Registriert seit
    Jan 2006
    Ort
    in der Stadt der 1000 Feuer
    Beiträge
    4.809
    Danke
    698
    Erhielt 666 Danke für 379 Beiträge
    FAQ Downloads
    2
    Uploads
    1

    Raubkopie-Streit: Web-Hoster Rap*dSha*e reicht Klage gegen GE*A ein

    (pk) Der Dateiaustauschdienstleister RapidShare will gerichtlich prüfen lasen, wie weit seine Pflichten reichen, um den Missbrauch seines Angebots und Rechtsverletzungen durch einzelne Nutzer zu verhindern.

    Dazu werde beim Landgericht Düsseldorf eine negative Feststellungsklage gegen die Verwertungsgesellschaft GEMA ein eingereicht, teilte das Unternehmen am Mittwoch mit. Fraglich sei insbesondere, ob sich die Pflichten des Anbieters darauf beschränken die Dateien zu löschen, über deren illegale Speicherung er unterrichtet wurde, oder ob er gezwungen ist den Zugang zu allen Files zu sperren, die das vom Urheber gemeldete Musikwerk enthalten, hieß es. Da ein Titel in verschiedenen Dateiformaten und unter unterschiedlichen Namen gespeichert werden kann, müsste der Hoster in diesem Fall Inhalte vorab prüfen, um Rechtsverletzungen zu vermeiden. RapidShare sieht sich durch das Telemediengesetz sowie die europäische Gesetzgebung allerdings nicht in einer proaktiven Prüfungspflicht.

    Im März hatte das Landgericht Köln den Widerspruch von RapidShare gegen eine Einstweilige Verfügung der GEMA zunächst zurückgewiesen. Ob der Hoster eine Strafe zahlen muss, wird nun in einem weiteren Verfahren geklärt. Der Schweizer Anbieter mit Sitz in Cham speichert Daten von Unternehmen und Privatpersonen, die auch für andere zugänglich gemacht werden können. Dabei hatte es auch Urheberrechtsverletzungen gegeben.

    Rapidshare-Geschäftsführer Bobby Chang sieht eine "unklare Rechtslage". Viele Einzelheiten im Zusammenspiel der gesetzlichen Regelungen seien ungeklärt. Zudem könnten bestimmte technische Infrastrukturen nur bereitgestellt werden, wenn die Haftung beschränkt wird. Konsumenten hätten in vielen Fällen ein Recht auf private Kopien ihrer Musik, sagte Chang. Es sei nicht möglich bereits im Vorfeld zu erkennen, ob jemand beabsichtige, den Link zu dieser Datei zu veröffentlichen. Quelle



    Gruß
    Informationen zu eingefügten Links Informationen zu eingefügten Links

       
     

Ähnliche Themen

  1. Kopfball-Klage gegen die FIFA
    Von Bobby im Forum SPORT Allgemein
    Antworten: 3
    Letzter Beitrag: 29.08.14, 12:02
  2. Klage gegen Gott gescheitert
    Von Hank im Forum Klatsch Tratsch + Fun Forum
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 11.07.07, 20:11

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •