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Thema: Gericht zwingt Mailprovider Tutanota zu Überwachungsfunktion

  1. #1
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    Gericht zwingt Mailprovider Tutanota zu Überwachungsfunktion

    Tutanota speichert die Mails seiner Kunden nur in verschlüsselter Form und kann selbst nicht mitlesen. Jetzt wollen LKA-Ermittlern ein Postfach überwachen.

    Tutanota gehört zu den wenigen E-Mail-Anbietern, die standardmäßig alle eingehenden Mails verschlüsseln. Ein Urteil des Landgerichts Köln zwingt das hannoversche Unternehmen nun jedoch zum Einbau einer Funktion, mit der Ermittler einzelne Postfächer überwachen und Mails im Klartext lesen können.

    Tutanota will Beschwerde gegen den Beschluss einlegen, diese hat jedoch keine aufschiebende Wirkung. „Wir mussten daher bereits mit der Entwicklung der Überwachungsfunktion beginnen“, erklärte eine Sprecherin Mitte November gegenüber c’t. Sollte die Beschwerde Erfolg haben, werde man die Funktion nicht aktivieren beziehungsweise wieder entfernen.

    Abweichende Rechtssprechung

    Das Kölner Urteil ist bemerkenswert, weil es von der Rechtsprechung anderer Gerichte abweicht. So hatte im Sommer das Landgericht Hannover entschieden, dass Tutanota im rechtlichen Sinn keine „Telekommunikationsdienste“ erbringt oder daran mitwirkt – und deshalb auch nicht zur Telekommunikationsüberwachung verpflichtet werden kann. Die hannoverschen Richter verwiesen wiederum auf ein Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) von 2019. Diesem zufolge sind E-Mail-Dienste keine Kommunikationsdienste.





    Das ganze hier:

    https://www.heise.de/news/Gericht-zw...n-4972460.html
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  2. Folgender Benutzer sagt Danke zu Wuppi für den nützlichen Beitrag:

    crx (01.12.20)

  3. #2
    Seniormitglied Avatar von Iver
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    AW: Gericht zwingt Mailprovider Tutanota zu Überwachungsfunktion

    Letztendlich wollen sie alles wissen, aber diese Entwicklung ist nicht neu. Kein Regime macht da eine Ausnahme

  4. #3
    Moderator Avatar von rqs
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    AW: Gericht zwingt Mailprovider Tutanota zu Überwachungsfunktion

    Zitat Zitat von Wuppi Beitrag anzeigen
    ... Diesem zufolge sind E-Mail-Dienste keine Kommunikationsdienste.
    "Nach der gesetzlichen Begriffsdefinition sind Telekommunikationsdienste „gewöhnlich gegen Entgelt erbrachte Dienste, die ganz oder überwiegend in der Übertragung von Signalen über elektronische Kommunikationsnetze bestehen“."

    Ich kann ja verstehen, dass Geheimdienste Zugang zu geheimen Informationen bekommen müssen. Aber dann sollte man auch allgemeinverständlich formulieren was geht und was nicht und nicht eine solche juristische Wortverdreherei betreiben.

    CU rqs
    Die Wahrheit ist die Erfindung eines Lügners!

  5. Folgende 2 Benutzer sagen Danke zu rqs für den nützlichen Beitrag:

    crx (01.12.20), Iver (02.12.20)

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