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Thema: Attest am ersten Tag - auch ohne Begründung

  1. #1
    Stammuser Avatar von stabi
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    Attest am ersten Tag - auch ohne Begründung

    Attest am ersten Tag - auch ohne Begründung
    Beschäftigte müssen auf Verlangen ihres Arbeitgebers schon vom ersten Tag einer Erkrankung an ein ärztliches Attest vorlegen. Das entschied das Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Die Arbeitgeber müssen es auch nicht begründen, wenn sie bereits so früh auf die Vorlage eines Attests bestehen. Vielmehr liege es in ihrem Ermessen, dies auch ohne objektiven Anlass von ihren Mitarbeitern zu verlangen, entschieden die obersten deutschen Arbeitsrichter.
    Konkret ging es um die Klage einer Redakteurin des Westdeutschen Rundfunks in Köln. Sie war nach einer Krankmeldung für nur einen Tag im November 2010 von ihrem Arbeitgeber aufgefordert worden, künftig schon vom ersten Krankheitstag an ein Attest vorzulegen.
    Klägerin: Es bestand kein Missbrauchsverdacht
    Der Anwalt der Klägerin sah in der Anweisung eine Disziplinierungsmaßnahme, weil nicht von allen Mitarbeitern verlangt werde, vom ersten Tag einer Krankheit an ein Attest vorzulegen. Die Klägerin selbst verwies im Prozess darauf, dass bei ihr kein Missbrauchsverdacht hinsichtlich der Arbeitsunfähigkeit bestanden habe. Ihr Arbeitgeber hielt entgegen, dass er die Anweisung nicht begründen müsse.
    Laut Gesetz müssen Beschäftigte ihren Arbeitgeber unverzüglich informieren, wenn sie wegen Krankheit ausfallen. Spätestens am vierten Krankheitstag muss eine entsprechende Bescheinigung eines Arztes vorgelegt werden. Das Entgeltfortzahlungsgesetz räumt dem Arbeitgeber aber auch das Recht ein, schon früher eine solche Bescheinigung zu verlangen.
    (Aktenzeichen: 5 AZR 886/11)

    Rechte und Pflichten im Krankheitsfall

    Wer krank ist, geht nicht zur Arbeit. Er bleibt zu Hause. Damit ist es aber nicht getan, denn ein Arbeitnehmer muss sich krankmelden. 2011 taten das Angestellte in Deutschland durchschnittlich an 9,5 Tagen. Dafür gibt es Regeln: Unter anderem muss der Arbeitgeber informiert, eventuell wird ein Attest benötigt. Hier sind Rechte, Pflichten und Fakten für Arbeitnehmer im Krankheitsfall:

    Fehlzeiten

    Im vergangenen Jahr waren Arbeitnehmer in Deutschland an durchschnittlich 9,5 Tagen krankgemeldet. Im Schnitt fehlten somit durchgängig 3,8 Prozent der Mitarbeiter. Am niedrigsten war der Krankenstand während der letzten 20 Jahre 2007. Da fehlten Beschäftigte an rund 7,9 Tagen.

    Krankmeldung

    Ist ein Arbeitnehmer krank, muss er seinen Arbeitgeber unverzüglich, jedenfalls spätestens zu Beginn seines Arbeitstages, darüber informieren. So hat dieser die Möglichkeit, den Ausfall abzufangen.

    Lohnfortzahlung

    Während seiner Krankheit hat der Arbeitnehmer bis zu einer Dauer von sechs Woche einen Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Diese Bestimmung gilt aber nur, wenn die Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit und ohne eigenes Verschulden eingetreten ist. Als selbstverschuldet gelten zum Beispiel Unfälle durch Alkohol am Steuer.

    Erreichbarkeit

    Während der Krankheit darf der Arbeitnehmer aus dem Haus gehen. Er ist nicht verpflichtet, durchgehend erreichbar zu sein.

    Krankmeldung im Urlaub

    Auch im Urlaub kann der Arbeitnehmer sich krankmelden. Dadurch werden die Krankheitstage nicht als Urlaubstage verbucht. Hierfür benötigt der Arbeitnehmer eine ausländische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Aus dieser muss wie bei einem gewöhnlichen Attest hervorgehen, dass er arbeitsunfähig erkrankt ist und wie lange die Erkrankung voraussichtlich noch andauert. Weiterhin muss der Arzt erkennbar zwischen einer bloßen Erkrankung im medizinischen Sinne und einer Arbeitsunfähigkeit infolge einer Erkrankung unterschieden haben.
    ICH BIN NICHT AUF DER WELT UM SO ZU SEIN WIE ANDERE MICH GERNE HÄTTEN!!!!

  2. Folgender Benutzer sagt Danke zu stabi für den nützlichen Beitrag:

    greggy (14.11.12)

  3. #2
    ÖR-Befürworter Avatar von wacheia
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    AW: Attest am ersten Tag - auch ohne Begründung

    Ich weiß gar nicht, warum man als Anwalt mit so einer sache bis vor das Bundesarbeitsgericht zieht.

    Die Regelung, dass der Arbeitgeber die Vrlage der AU-bescheinigung früher verlangen kann, steht schon immer so im gesetzt und die Rechtsprechung hat auch schon immer so entschieden.

    Im vorliegenden fall haben Arbeitsgericht und Landesareitsgericht ja auch so entschieden.

    Von einer Begründung für das Verlangen, die Bescheinigung früher haben zu wollen, steht und stand nie etwas m Gesetz.

    Fazit: Nun berichtet alle Welt über einen Sachverhalt, der seit mehr als 40 Jahren so ist, so, als wäre da etwas Neues passiert.

    Die meisten Arbeitgeber verzichten aus guten Gründen auf dieses Recht.

    1. In vielen Tarifverträgen ist festgeschrieben, dass er ab dem 4. Tag eine Bescheinigung vorzulegen ist und
    2. verlangt man die frühere Vorlage, riskiert man die übliche wochenweise Krankschreibung. Wenn die Leute schon am ersten Tag zum Arzt müssen, werden sie viel häufiger eine ganze Woche ausfallen, als wenn sie mal nur einen tag so fehlen können.
    Geändert von wacheia (14.11.12 um 21:40 Uhr)

  4. #3
    Stammuser
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    AW: Attest am ersten Tag - auch ohne Begründung

    Da kennst du einige Arbeitgeber schlecht!! Diese riskieren BEWUSST dass die Leute sich, aufgrund diese Berfahrensweise, länger Krankschreiben. Und das führt dann zu BEM, mit der Folge dass die Leute "Entsorgt" werden...
    ICH BIN NICHT AUF DER WELT UM SO ZU SEIN WIE ANDERE MICH GERNE HÄTTEN!!!!

  5. #4
    ÖR-Befürworter Avatar von wacheia
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    AW: Attest am ersten Tag - auch ohne Begründung

    Zitat Zitat von stabi Beitrag anzeigen
    Da kennst du einige Arbeitgeber schlecht!! Diese riskieren BEWUSST dass die Leute sich, aufgrund diese Berfahrensweise, länger Krankschreiben. Und das führt dann zu BEM, mit der Folge dass die Leute "Entsorgt" werden...
    Dazu braucht man aber keine Anordnung, die AU-Bescheinigung früher vorzulegen.

    Ich mache das nur bei Leuten, die häufiger 1 bis 3 Tage ohne Bescheinigung oder häufig Montag oder Freitag fehlen.

    Nach der Anordnung ändert sich das dann bei diesen Leuten häufig.

    Flächendeckend halte ich davon überhaupt nichts.

    Das haben wir mal für einen Bereich gemacht, mit dem Effekt, dass die Ausfallzeiten in der Summe aller dort Tätigen gestiegen sind.

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