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Thema: Neues Urteil zu Kinderpornographie

  1. #1
    Schachspieler
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    Neues Urteil zu Kinderpornographie

    Allein das Ansehen von Kinderpornos im Internet ist strafbar

    Es muss nicht die Festplatte sein:
    auch das kurzfristige Herunterladen in den Arbeitsspeicher ist strafbar

    Das Hamburger Oberlandesgericht hat am Montag
    zur Verbreitung von Kinderpornographie im Internet
    eine Entscheidung gefällt,

    die nach den Worten eines Gerichtssprechers als Grundsatzurteil Bedeutung hat!

    Sei es doch das bundesweit erste Revisionsurteil zum Thema Dateienbesitz:

    Danach ist schon das Herunterladen und Betrachten
    von Kinderpornos im Internet strafbar.

    Auch durch das kurzfristige Herunterladen in den Arbeitsspeicher
    gerieten Nutzer in den Besitz der Dateien;

    es sei irrelevant, ob Videos oder Bilder manuell und bewusst heruntergeladen
    oder nur flüchtig betrachtet würden.

    Der Wille, Kinderpornographie zu betrachten, sei dem Besitz gleichzusetzen.

    Das Hamburger Oberlandesgericht hob damit ein Urteil des Amtsgerichts Harburg auf.

    Weiter und Qualle: FAZ


    Meine Meinung:

    Ein großes BRAVO dem Gericht!


    Gruß

    Bobby
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  2. #2
    bolban
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    Mmmh, wenn ich mir also jetzt im Erotikbereich vom Netz ne schöne erwachsene Nackte anguck' und dann plötzlich in diese Weiterleitungsmodi reinrutsch und Popupseiten mit Mist auftauchen oder in der tgp ein verdächtiges Foto von ner zu jungen liegt, dann "wollte ich" das auch noch sehen, obwohl ich es gar nicht sehen wollte und bin einknastbar??

  3. #3
    Schachspieler
    Themenstarter

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    Die Bedenken hatte ich auch, Bolbi,

    aber lies bitte nochmals folgenden Satz:

    "in sechzehn Fällen Besitz von Kinderporno-Dateien verschafft zu haben"

  4. #4
    bolban
    Gast
    Achso, ich hatte nur Deinen Text gelesen.
    lg

  5. #5
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    Zitat Zitat von Bobby Beitrag anzeigen
    Meine Meinung:

    Ein großes BRAVO dem Gericht!
    Und ein Anzeichen, dass dieses Gericht nicht mal ansatzweise mit der Technologie des Internets vertraut ist und ganz miesen Zeitgenossen damit eine Möglichkeit eröffnet unbescholtene Bürgern zu kriminalisieren.

    Eine solche Internetfalle aufzustellen dürfte nicht allzu schwer sein.

    Was aber schon der bloße Verdacht auf Kinderpornographie für den Betroffenen beruflich, nachbarlich und familiär bedeuten kann, mag ich mir nicht mal ansatzweise vorstellen.

    Aber das kommt dabei heraus, wenn realitätsferne Technokraten, solche Urteile fällen. Hauptsache man hat wieder so einen Fall medienwirksam abgehakt.

    Anstatt endlich mal "Feuer Frei" zu geben um solches Dreckszeug mit allen möglichen Attacken aus dem Netz zu blasen.
    "Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hängt mit der Blödheit der Bewunderer zusammen."
    Heiner Geissler

  6. #6
    Seniormitglied Avatar von Phlygt
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    Also mal ehrlich, als Bürger dieser Region würde ich umgehend eines machen, sollte per Weiterleitung oder Popup solch ein Schund auf den Monitor kommen - Polizei rufen, Ausgansseite, IP, WEiterleitungsIP etc. sichern und dann nach Ankunft übergeben.

    Kann denen doch egal sein, ob und wann ich mir einen pellen will, sollte ich dabei strafrechtlich relevant belästigt werden, wird es ne Anzeige - basta!

    Und nur mal so zur Info, habe bereits so gehandelt!

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