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Thema: Herunterladen von älteren Filmen => Frage dazu!!

  1. #1
    Stammuser
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    Herunterladen von älteren Filmen => Frage dazu!!

    Moin,

    ist es eingentlich strafbar Filme aus dem Internet herunterzuladen,
    die schon 10.Jahre und älter sind? Ich habe das Bedürfnis mir einen
    Film herunterzuladen der aus dem Jahre 1994 ist. Weil ich diesen nicht
    mehr auf DVD bekomme, ist das meine letzte Möglichkeit.
    Es handelt sich nicht um eine Taschbörse!

    Wie sieht es da mit der Rechtslage aus?
    Ist es richtig das hauptsächlich Leute angezeigt werden, die
    aus einer Taschbörse etwas herunterladen?

    Eure Meinung ist gefragt!
    Geändert von Prego (13.02.08 um 18:22 Uhr)

  2. #2
    SMember Avatar von Wolverine
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    hängt jetzt natürlich vom film ab (vllt. ist der inzwischen legal zu haben, wäre aber ein sehr großer glücksfall für dich). aber im grunde ist es dennoch illegal wenn du dafür nix bezahlst.
    I've got the music for the masses: The pounding drums of slavery
    Blood for oil from lower classes, Sold out for democracy!

  3. #3
    Moderator Avatar von rqs
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    Hi,

    die Rechtslage ist da eindeutig. Wenn es sich um urheberrechtlich geschütztes Material handelt - und das in den meisten Fällen so - ist das herunterladen immer strafbar, egal wie alt.
    Wie hoch das Risiko ist erwischt zu werden kann dir wohl keiner genau sagen. Mir wäre in dem Fall die Bezugsquelle der Links und Downloads wichtig.
    Du könntest ja mal hier schreiben um welchen Film es sich handelt, vielleicht kann ja jemad Auskunft geben.

    CU rqs
    Die Wahrheit ist die Erfindung eines Lügners!

  4. #4
    Stammuser Avatar von antjkdw
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    würde mich auch interessieren um was für einen film es geht, bin mir sicher das einige leute hier ein riesen filmarchiv haben.

  5. #5
    Stammuser Avatar von ingosen
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    Zitat Zitat von rqs Beitrag anzeigen
    Hi,
    die Rechtslage ist da eindeutig. Wenn es sich um urheberrechtlich geschütztes Material handelt - und das in den meisten Fällen so - ist das herunterladen immer strafbar, egal wie alt.
    Wie hoch das Risiko ist erwischt zu werden kann dir wohl keiner genau sagen. Mir wäre in dem Fall die Bezugsquelle der Links und Downloads wichtig.
    Du könntest ja mal hier schreiben um welchen Film es sich handelt, vielleicht kann ja jemad Auskunft geben.
    CU rqs
    Das stimmt nicht ganz: Die langste Schutzfrist beträt, sofern man nicht einen Weg findet, sie zu verlängern, 70 Jahr

  6. #6
    Stammuser
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    Hallo der Film ist aus dem Jahr 1994

    "Natural Born Killers *Director´s Cut*"

    Die Seite heist, ich hoffe ich darf das sagen, Bloodsuckerz.

    Kann man ohne in den Knast zu gehen, dort downloaden??

    Was meint Ihr!!

  7. #7
    SMember Avatar von Ham-Master
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    Die Gemeinfreiheit tritt bei Werken nach dem UrhG nach 70 Jahren post mortem ein. Bei Filmen sind dies nur 50 Jahre, nach dem Erscheinen des Werkes. Jedoch können weitere Rechte am Film den 70 Jahren entsprechen, post mortem des letzten noch lebenden Urhebers. So z.B. auf die Musik, Charaktere, "Universum" (z.B. wie bei Star Wars oder Star Trek), Drehbuch u.ä., was genau bin ich mir nicht zu 100% sicher, aber es ist auf jeden Fall länger als 10 Jahre.
    Es gibt nichts Gutes, außer man tut es.
    (This Posting was sent using 100% recycled electrons.)
    Faulheit kann man beseitigen... suchen hilft klickit
    Google Ist Dein Freund

  8. #8
    SMember Avatar von Hawak
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    Zitat Zitat von Prego Beitrag anzeigen
    Hallo der Film ist aus dem Jahr 1994
    "Natural Born Killers *Director´s Cut*"
    Die Seite heist, ich hoffe ich darf das sagen, Bloodsuckerz.
    Kann man ohne in den Knast zu gehen, dort downloaden??
    Was meint Ihr!!
    Hi,

    Der Film ist nach wie vor urheberrechtlich geschützt.
    Ein Herunterladen des Filmes von der o.a. Site ist damit strafbar.

    Der Punkt ist, bis heute wurden das reine Downloaden von geschützten Werken (über RS, tralala-Load etc.) sowieso nicht verfolgt, mangels Beweisbarkeit und Nutzen im Vergleich zum Aufwand.

    Als Anbieter geschützter Werke - wie eben in P2P-Netzen - sieht das natürlich ganz anders aus.

    Also, es ist strafbar (Knast gibt's dafür aber nicht gleich...), wird aber höchstwahrscheinlich nicht verfolgt. Restrisiko bleibt.

  9. #9
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    Aber der Film ist doch auf DVD zu bekommen.In meiner Videothek haben sie ihn zumindest

  10. #10
    Stammuser Avatar von ingosen
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    Zitat Zitat von Ham-Master Beitrag anzeigen
    Die Gemeinfreiheit tritt bei Werken nach dem UrhG nach 70 Jahren post mortem ein. Bei Filmen sind dies nur 50 Jahre, nach dem Erscheinen des Werkes. Jedoch können weitere Rechte am Film den 70 Jahren entsprechen, post mortem des letzten noch lebenden Urhebers. So z.B. auf die Musik, Charaktere, "Universum" (z.B. wie bei Star Wars oder Star Trek), Drehbuch u.ä., was genau bin ich mir nicht zu 100% sicher, aber es ist auf jeden Fall länger als 10 Jahre.
    Stimmt

  11. #11
    Stammuser
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    Hallo,

    erstmal Danke für eure Antworten.

    Muss mich wohl vertan haben

    Laut Amazon ist die DVD im Jahr 2002 erschienen.

    Der eigentliche Film ist aber aus 1994.

    Habe gedacht, dass es ein anderer Film ist.

    Downloaden ist billiger und einfacher aber halt verboten.

    Mal schaun was ich mache!!

  12. #12
    Stammuser Avatar von ingosen
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    Zitat Zitat von Prego Beitrag anzeigen
    Hallo,
    erstmal Danke für eure Antworten.
    Muss mich wohl vertan haben
    Laut Amazon ist die DVD im Jahr 2002 erschienen.
    Der eigentliche Film ist aber aus 1994.
    Habe gedacht, dass es ein anderer Film ist.
    Downloaden ist billiger und einfacher aber halt verboten.
    Mal schaun was ich mache!!
    Na ist doch kalr: ALLE in diesem Forum machen nix Verbotenes!
    oder auch: NIEMAND in diesem Forum macht was Verbotenes !
    Kauf die DVD bei Amazon, oder schneide den Film mit, wenn er im TV ist, das ist auch legal.

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