Zitat Zitat von limonadecl Beitrag anzeigen
...ob es tenedenziell eher zu einer Klagerücknahme kommt wenn man nicht "einbricht" oder tatsächlich zu einer Verurteilung weil die Gesetzgebung bereits bei einer so geringen Stückzahl von gewerblichem Handel ausgeht.
Hi,
genau das ist ja das Problem, weswegen Dir keiner dazu eine endgültige Antwort geben kann - auch ein Anwalt nicht.

Es gibt kein Gesetz, in dem steht: Ab einer Anzahl von x Exemplaren des Produkts y ist von gewerbsmäßigem Handel auszugehen.

Der 'Erfahrungswert' mag vielleicht bei 7 Boxen liegen, aber das kann der Richter letztlich ganz anders sehen, wenn die StA überzeugende Argumente vorbringt und Du diese nicht glaubwürdig entkräften kannst (von irgendwelchen Freunden im Share zu erzählen wäre natürlich erst recht problematisch!).

Das eventuelle Strafverfahren hat aber gar nichts mit der zivilen Seite (DMM) zu tun. Die (mit Kostennote) versehene Abmahnung würde Dir wahrscheinlich das zivilrechtliche Verfahren ersparen, bei dem auch wieder gilt, wie ein Gericht die Sachlage beurteilt.

Insgesamt bist Du bei dieser Geschichte nur bei einem gutem Fachanwalt aufgehoben, der wenigstens versuchen kann, den Schaden so gering wie möglich zu halten.

Im Übrigen: In D sind die Sanktionen für Käufer von Piraterieprodukten noch ziemlich harmlos. In anderen EU-Ländern darf man schonmal 10.000€ Strafe zahlen wegen einer aus dem Ausland mitgebrachten gefälschten D&G-Sonnenbrille für 10€....