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Thema: hartz4 und kontoauszüge

  1. #1
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    hartz4 und kontoauszüge

    hallo
    letzte woche bekam ich von der arge ein schreiben in dem mir mitgeteilt wurde zur bearbeitung meines folgeantrags seinen meine kontoauszüge binnen 14tage nachzureichen ansonsten könne mein antrag nicht bearbeitet werden und es gäbe keine leistung
    dies war vorher nie der fall zu beginn hatte ich eine kopie meines mietvertrages und der nebenkosten eingereicht
    ich habe noch eine geringfügige beschäftigung die geledet ist aber bar ausbezaht wird auch meine miete zahle ich bar (ich wohne auf dem dorf da ist das noch üblich)
    ich habe heute bei meiner kank angerufen die erstellen mir gegen gebühr eine auflistung auf der ein und ausgänge verbucht sind allerdings ohne inhaltbezeichnung (also an wen ich geld überweise)
    ich bin der meinung die arge hat zwar ein recht auf prüfung was ich an guthaben habe aber wofür im einzelnen ich geld ausgebe ist doch meine sache
    habt ihr da erfahrungen mit gemacht
    die rechtslage habe ich nachgelesen wobei es meine mitwirkungspflicht ist bedürftigkeit nachzuweisen
    aber da reichen wohl mietvertrag und kontostände
    gruß

  2. #2
    Teamplayer-Mod Avatar von six6
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    Ich sehe es rechtlich so, dass Du schon Deiner Mitwirkungspflich nachkommen und dabei alle Tatsachen aufdecken musst.

    Zu Deiner geringfügigen Beschäftigung (ich denke "Schwarzarbeit"):
    Sofern für Dich keine Beiträge an die Bundesknappschaft entrichtet werden und Du das Geld "Bar auf Tatze" erhälst (auch nichts dafür unterschreibst!!!), brauchst Du Dir seitens der Arge darüber keine Gedanken machen. Lass Dich nur nicht bei der Arbeit erwischen oder von jemanden anzeigen lassen. Dann kann es richtig teuer für Dich werden! Wenn Dein Arbeitgeber Dich allerdings angemeldet hat, solltest Du es unbedingt angeben, da die das per Kontrollmitteilung/-abgleich prüfen müssen.

    Wie Du schreibst, zahlst Du die Miete in "Bar" (hoffe doch für Dich, dass Du entsprechende "Barabhebungen" von Deinem Konto vorgenommen hast?). Dann denke ich, dass Du so schlau bist und Dir von Deinem Vermieter entsprechende Quittungen hast ausstellen lassen. Wenn nicht, solltest Du Dir von Deinem Vermieter eine Bescheinigung ausstellen und unterschreiben lassen, dass er monatlich von Dir die Miete in Höhe von XXX Euro in bar erhalten hat (besser wäre es, wenn Du es künftig überweisen würdest). Dein Vermieter könnte allerdings dann damit rechnen, dass diese "Bareinnahmen" dem Finanzamt zugesteckt werden und wenn er diese nicht in seiner Steuererklärung erklärt hat, könnte er wiederum Probleme bekommen.

    Alle weiteren (nicht der Aufklärungspflicht dienenden) Überweisungen kannst Du mit Ruhe "schwärzen", da es sich hierbei um die private Lebensführung handelt und die Arge hierfür keine Berechtigung hat.

    Ich hoffe, ich konnte Dir ein wenig helfen.
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    Gruß und einen schönen Tag wünscht
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  3. #3
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    hallo
    du hast da wohl was mißverstanden
    naturlich ist meine arbeit ordnungsgemäß gemeldet und auch die arge informiert es ist nur ein kleines familienunternehmen und ich erhalte mein geld bar
    aber es hat alles seine richtigkeit
    das ich dem vermieter wiederum die miete bar zahle liegt daran das er das was ich geringfügig verdiene bekommt,einen festen betrag überweise ich ihm und ansonsten erlegige ich als einkäufe für ihn die ich mit der restsumme verrechne (nur die summe der einkäufe mehr nicht) den rst der miete bekommt er dann bar
    ich hatte nur das glück das mir meine oma hier und da was zugesteckt hat und meine mutter mir ab und zu was gibt
    daher wird nur ein teil der miete übers konto abgewickelt
    wäre es also nicht gleich sinnvoll das mir der vermieter eine bescheinigung ausstellt auf der die monatsmiete vermerkt ist und das der betrag bar erhalten wird??
    im übrigen gibt auch er die mieteinnahmen ordnungsgemäß an
    ich möchte nicht das hier der verdacht aufkommt ich würde mir geld erschleichen es hat schon alles seine richtigkeit

  4. #4
    Teamplayer-Mod Avatar von six6
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    Sorry, wenn ich Dich missverstanden habe, aber beim zweiten durchlesen habe ich erst gelesen, dass Du das "geledet" (gemeldet) hast. Hab ich daraus nicht sofort erkannt.
    Wegen dem Geld von Deiner Mutter und Deiner Oma: Darauf würd ich sie erst einmal nicht aufmerksam machen. Nur wenn sie direkt danach fragen, kannst Du denen ja dann sagen, das Du Dir gelegentlich etwas von Deiner Familie leihst, "um überhaupt über die Runden zu kommen".
    [CENTER][CENTER]
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  5. #5
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    ja so weit ich weiß habe ich gelesen das ich alle geldzuwendungen über 50€ angeben muß
    nun meine oma ist letzten monat gestorben die wird mich nicht mehr unterstützen können (erblich kommt auch nichts also ist auch der arge nichts zu melden) und meine mutter hat selbst nicht viel ich erledige ihr große einkäufe und dann rundet sie den betrag als auf und gibt mir benzingeld da wir 30km auseinanderwohnen
    ich habe schon länger geringfügige beschäftigungen die ich immer angeledet habe im moment sind es 100€ im monat es war früher mal mwhe das wurde dann eben verrechnet aber ich sah es als chance wenigstens teilweise am berufsleben teilzuhabe und hatte dummerweise gehofft eine vollzeitstelle zu bekommen
    dadurch war ich nie gezwungen mit 345€ auszukommen
    aber wie du oben schon geschrieben hast ich wüßte nicht wie ich damit auskomme
    ich habe noch aus besseren tagen ein paar haustiere die ich nicht abschieben kann unter anderem aquarium und teich das kostet strom und wasser extra dafür muß ich selbst aufkommen
    durch hautprobleme bin ich gezwungen wöchentlich 3 mal photomed (so was wie höhensomme) zu machen die kosten von 46€ monatlich muß ich auch bezahlen wenn ich noch kosten für auto (ich fahre nur das notwendigste kann es aber nicht abschaffen) handy 10€mon) versicherungen und sonstige fixkosten abrechne ist es wirklich zum leben zu viel und zum sterben zu wenig

    ps mein laptop ist uralt und tv und receiver auch
    und das internet darf ich über meinen vermieter kostenfrei mitnutzen

  6. #6
    Arschloch der Herzen Avatar von Duke
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    Keine Rechtsgrundlage für das Anfordern von Kontoauszügen


    Hier ist was zu stöbern.



    Zitat Zitat von six6 Beitrag anzeigen
    Nur wenn sie direkt danach fragen, kannst Du denen ja dann sagen, das Du Dir gelegentlich etwas von Deiner Familie leihst, "um überhaupt über die Runden zu kommen".

    Auf gar keinen Fall erwähnen!
    Es wird dir sogar ein pauschal Betrag abgezogen wenn du mehrmals bei oder von deinen Eltern oder Bekannten zum Essen eingeladen wirst. Dies wird als Zugewinn gewertet und mindert deinen Anspruch bei der Agentur für Armut.
    Informationen zu eingefügten Links Informationen zu eingefügten Links

       
     
    Geändert von Duke (04.06.07 um 21:17 Uhr)
    MOD by Skulltula's Burning-M.O.S.C.-Board
    „ Taktgefühl ist für Menschen, die für Sarkasmus nicht geistreich genug sind ! "


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  7. #7
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    ich werde morgen
    die kopntoauszüge einreichen (ohne angaben der verwendungszwecke)mit den beträgen
    mein vermieter hat mir eben die bestätigung geschrieben das er die miete bar erhält und ich keine mietschulden habe
    mein arbeitgeber hat mir die einkommenbescheinigung heute morgen direkt zum steuerberater gefaxt und ich habe eine vorabkopie der monatlichen bezüge mit angabe das es bar ausbezahlt wird
    ich denke damit habe ich genug entgegenkommen gezeigt
    und werde die papiere morgen perönlich einreichen
    bzw an der info abgeben da ja ohne termin eh nichts geht

  8. #8
    SMember Avatar von Transi
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    Die Copa Cabana Lustreisen Agentur macht doch was sie will, bei uns zahlen sie 1,50 h für den ein Euro Job und 2 km weiter nur 1,00 Euro ist ein anderer Kreis und so ist es auch mit allem was Die zahlen verschieden. Jeder kocht da seine Suppe. Macht man nicht was die wollen ist Geld weg und eher Du beim Sozialgericht Recht bekommst kaut man auf dem Zahnfleisch.
    Tipp: Immer an die aktuellen Sozialgerichtsentscheidungen halten (Google) und denen bei Streit unter die Nase halten, dann wird alles gut.
    mfg Transi
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  9. #9
    Teamplayer-Mod Avatar von six6
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    Uns, tassilo3001, was hat die Arge gesagt ?
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  10. #10
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    hallo
    ich kann die unterlagen erst morgen einreichen da ich die kontoauszüge erst morgen kriege die brauchen bis zu unserer dorffiliale einen tag länger
    ich mußte sie bei der ******** beantragen da ich sie ja ohne verwendungszweck will
    kostet pro monat 5€
    eine antwort werde ich wohl morgen nicht gleich kriegen da mir ja die bitte um die auszüge auch schriftlich mitgeteilt wurde mit frist zur monatsmitte
    da ich keinen termin bei meinem sachbearbeiter habe wrede ich die unterlagen nur an der info abgeben
    aber sobald ich ne antwort kriege melde ich mich hier
    wenn ich es mir noch leisten kann denn mit lebensmittelgutscheinen kann ich keinen strom bezahlen

  11. #11
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    hallo
    heute kam post von der arge mein bescheid wurde nun bewilligt hat etwas mehr als ne woche gedauert also kommt auch mein geld rechtzeitig
    die nebenkosten werden allerdings nicht voll anerkannt was ich aber akzeptiere denn meine aquarien sind eben "luxus"
    ansonsten habe ich was verpasst ich kriege ab nächsten monat nicht 345€ + miete sondern 347€???

  12. #12
    Teamplayer-Mod Avatar von six6
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    Zitat Zitat von tassilo3001 Beitrag anzeigen
    ... ansonsten habe ich was verpasst ich kriege ab nächsten monat nicht 345€ + miete sondern 347€???
    Ja, hast Du: Seit dem 01.07.2007 gibt es 347 Euro monatlich.

    Hier nachzulesen.
    Informationen zu eingefügten Links Informationen zu eingefügten Links

       
     
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