hallo
letzte woche bekam ich von der arge ein schreiben in dem mir mitgeteilt wurde zur bearbeitung meines folgeantrags seinen meine kontoauszüge binnen 14tage nachzureichen ansonsten könne mein antrag nicht bearbeitet werden und es gäbe keine leistung
dies war vorher nie der fall zu beginn hatte ich eine kopie meines mietvertrages und der nebenkosten eingereicht
ich habe noch eine geringfügige beschäftigung die geledet ist aber bar ausbezaht wird auch meine miete zahle ich bar (ich wohne auf dem dorf da ist das noch üblich)
ich habe heute bei meiner kank angerufen die erstellen mir gegen gebühr eine auflistung auf der ein und ausgänge verbucht sind allerdings ohne inhaltbezeichnung (also an wen ich geld überweise)
ich bin der meinung die arge hat zwar ein recht auf prüfung was ich an guthaben habe aber wofür im einzelnen ich geld ausgebe ist doch meine sache
habt ihr da erfahrungen mit gemacht
die rechtslage habe ich nachgelesen wobei es meine mitwirkungspflicht ist bedürftigkeit nachzuweisen
aber da reichen wohl mietvertrag und kontostände
gruß