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Thema: SAT-Schüssel: jahrelang geduldet, soll nun weg

  1. #1
    Urmels Alptraum Avatar von fritzmuellerde
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    4lniqh5 SAT-Schüssel: jahrelang geduldet, soll nun weg

    mein vermieter hat es sich in den kopf gesetzt, alle sat-schüsseln abmontieren zu lassen - er hat kabel freigeschaltet

    meine frage:
    er hatte jahrelang an 3 häusern die sat-schüsseln geduldet, als ich eingezogen bin war sie bei mir (am balkon, ziemlich versteckt) schon vorhanden. also habe ich kräftig in receiver und hardware investiert...

    kann der vermieter denn nach so langer duldung überhaupt verlangen, die schüsseln abzumontieren??

    ich bin ausländer, muß ich mich mit 3 heimatprogrammen im kabel begnügen??

  2. #2
    Seniormitglied Avatar von Joeky
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    laut ein gerichtsurteil ist es nicht verboten sich eine sat-schüssel auf dem balkon zu stellen, du darfst bloß nicht die fassade beschädigen.

  3. #3
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    Servus Fritz,

    ich fürchte, Du hast schlechte Karten!

    DAS und die darauf folgende Diskussion ist tatsächlich der neueste Stand!

    Wenn Du eine schriftliche Erlaubnis hast...kein Problem,
    ansonsten wird der Vermieter seine Fassade als schützenswert
    und Kabel als ausreichend begründen können.

    Gewohnheitsrecht (Duldung) gibt es in solchen Fällen nicht.

    Da ich mich mit dieser Frage schon länger beschäftige, hilft DIES
    gerade in Deinem Falle, vielleicht auch weiter...oder eben leider nicht.

    Trotzdem alles Gute

    vom Bobby
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  4. #4
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    solange der spiegel auf dem balkonboden steht, und nicht höher ist wie das balkongeländer, kan keiner was machen !!! genauso könntest du ne pflanze hinstellen.
    ich kan es auch sagen weil ich schon bei mehrerern anwälten war, und einen kleinen krieg geführt habe.
    was die evtl verboten werden kann , ist sie am geländer befässtigen.
    aber auf dem boden kanst du hinstellen was du willst.

  5. #5
    Schachspieler
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    Richtig!

    ...sofern der Balkon zur Wohnungsfläche

    (Quadratmeter) hinzugerechnet wird!


    Dann gilt: Hinstellen OK, anhängen...nicht OK!

    Gruß

    Bobby

  6. #6
    Urmels Alptraum
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    Avatar von fritzmuellerde
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    Zitat Zitat von madmic Beitrag anzeigen
    solange der spiegel auf dem balkonboden steht, und nicht höher ist wie das balkongeländer, kan keiner was machen !!! genauso könntest du ne pflanze hinstellen.
    ich kan es auch sagen weil ich schon bei mehrerern anwälten war, und einen kleinen krieg geführt habe.
    was die evtl verboten werden kann , ist sie am geländer befässtigen.
    aber auf dem boden kanst du hinstellen was du willst.
    wie hast das denn hinbekommen daß die schüssel auf dem boden steht und nicht umkippt beim nächsten wind???

  7. #7
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    Zitat Zitat von fritzmuellerde Beitrag anzeigen
    wie hast das denn hinbekommen daß die schüssel auf dem boden steht und nicht umkippt beim nächsten wind???
    http://www.berlin-satshop.de/sat-sta...latte-T541.htm

    mit genau diesem ständer, da kommt eine gehwegplatte rein, bei einem guten baumarkt gibt es ganz schöne sogar.
    bei einer 80er schüssel, hält es klasse, und kippt net um.
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  8. #8
    Moderator (Verstorben) Avatar von Ratatia
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    Hallo firzmuellerde,

    ich würde Deinen Vermieter zunächst einmal "freundlich" auf dieses BGH-Urteil hinweisen (siehe auch den link von Bobby) :

    ........"Zugleich erleichterte der BGH das Aufstellen solcher Schüsseln auf dem eigenen Balkon, wenn dadurch weder das Gebäude beschädigt noch der optische Eindruck nennenswert gestört wird. (Az VIII ZR 207/04 vom 16. Mai 2007)

    Gruß

  9. #9
    Moderator (Verstorben) Avatar von Ratatia
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    Zitat Zitat von BEULE123 Beitrag anzeigen
    das ist aber der punkt !
    wer will oder kann definieren , ob der " optische eindruck " nennenswert gestört wird ?
    dein vermieter wird garantiert sagen , ist gestört , denn er will dir ja
    den kabelanschluss aufdrängen !
    es sei denn , er ist ein guter vermieter ...

    ...ich persönlich sehe da vom Rechtsstandpunkt gute Chancen für Fritze, zumal es ja vorher erlaubt und geduldet wurde und Fritze darüberhinaus Spanier ist!

    ...... ist natürlich auch eigenes Ermessen von Fritze auf diesen neuen Rechtsstandpunkt zu pochen! ....denn wenn das Mietverhältnis einmal gestört ist, können in anderen Bereichen "Repressalien" durch den Vermieter die Folge sein.

    Mein Rat in solchen Fällen: ...mit dem Vermieter ein freundliches Gespräch unter Berufung auf das BGH-Urteil zu führen. ....es kann doch durchaus sein, dass der Vermieter von diesem neuen BGH-Urteil keine Kenntnis hat und seine Entscheidung überdenken wird.

  10. #10
    Arschloch der Herzen Avatar von Duke
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    Hier fritz ist auch ein Bild für die Montage bei.
    Sind Schraubfüße für Gerüststangen.
    http://www.spinnes-board.de/vb/showthread.php?t=89955


    Du KANNST immer eine Schüssel auf den Balkon stellen. Sie darf wie erwähnt nicht mit der Fassade fest verbunden (geschraubt) sein.

    Mein Schüssel lug auch ca. 20cm über die Balkonbrüstung rüber. Das ist völlig legal, denn es kann auch ein hochgeklappter Balkontisch sein.
    Dafür brauchst du keine Genehmigung und auch keine Erlaubnis deiner Vermieters.

    Ein offener Balkon wird mit der hälfte an m² zur beheitzten Wohnfläche gerechnet. Ein geschlossener mit volle m².
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  11. #11
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    Ich hätte dazu auch noch ein Statement abzugeben:

    Mit welcher Berechtigung kann der Vermieter überhaupt einfach einen Kabelanschluss beauftragen und die dazu anfallenden Kosten an die Mieter umlegen, ohne dass die Mieter damit einverstanden sind.

    Kann ich mir einfach nicht vorstellen, dass das so einfach ist, zumal er jahrelang die SAT-Anlagen "geduldet" hat.

    Ich würde für's Erste, erst einmal alles fotografieren und dokumentieren.
    Dann schau mal in Deinem Mietvertrag, ob Du dort überhaupt etwas über einen Kabel- oder Sat-Anschluss findest.

    Bin letztens noch über ein Urteil gestossen, wo der Vermieter für eine überteuerte Gebäudeversicherung die Umlagen anpassen wollte. Dieser hat den Prozess verloren, da er verpflichtet ist, die Nebenkosten so gering wie möglich zu halten.

    Könnte mich deshalb den Argumenten anschliessen und einfach behaupten, eine SAT-Gemeinschaftsanlage kostet beispielsweise 2.500 Euro (für 10 Teilnehmer). Wenn man dann die monatlichen Gebühren für den Kabelanschluss einmal dagegen rechnet (10 x 16,90 Euro = 169 Euro monatlich), so hätte sich die Anlage nach etwa 1,5 Jahren bezahlt gemacht.
    So ein Argument sticht sicherlich, zumal er die SAT-Anlagen zuvor geduldet hat und dadurch sicherlich schon die Fassade in Mitleidenschaft gezogen wurde.

    Meine Meinung (bin aber kein Jurist; und Recht haben oder bekommen sind zwei Paar Schuhe)
    [CENTER][CENTER]
    Gruß und einen schönen Tag wünscht
    .
    Werder-Fan aus Überzeugung (auch wenn es mal nicht läuft ...)
    Lieber mit Werder absteigen, als Bayern-Fan sein

  12. #12
    Arschloch der Herzen Avatar von Duke
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    Zitat Zitat von six6 Beitrag anzeigen
    Ich hätte dazu auch noch ein Statement abzugeben:
    Mit welcher Berechtigung kann der Vermieter überhaupt einfach einen Kabelanschluss beauftragen und die dazu anfallenden Kosten an die Mieter umlegen, ohne dass die Mieter damit einverstanden sind.
    Leider doch, hatte drei Jahre mit Hilfe vom Mieterverein mich gegen diese sogenannte Modernisierung gewehrt und am Schluß doch verloren.
    Durch dem Kabelanschluß mit I-net entsteht für die Wohnung eine Wohnwertverbesserung.

    Ich fragte mich daher was ich davon habe bei 8m Kabelkanal auf der Tapete.

    Den Anschluß sollte ich machen (Mieterverein) sonst hätte ich beim Auszug die Kosten für nachträgliche Installation selber tragen müssen. Nun liegen 12m Kabel mit Dose oben auf dem Boden und haben kein Signal.
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  13. #13
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    Hi,

    von mir auch noch ein kleiner Hinweis: Nicht nur das Anbringen/Aufstellen einer Schüssel auf dem Balkon ist ein bisschen verzwickt (dazu wurde hier auch schon alles gesagt), sondern auch das Verlegen des Kabels!

    Es kann z.B. vom Vermieter untersagt werden, auch nur die kleinste Bohrung für die Verlegung des Kabels zu machen. Wenn dann keine Fenster/Türendurchführung möglich ist, kann man nichts machen.
    Da in Fritz' Fall ja schon ein Kabel liegt, und das (hoffentlich) weiter verwendet werden kann, gibt es hier auch kein Problem.
    Das Aufstellen (nicht Anbringen!) einer geeigneten Schüssel (z.B. die hübsch kleine Digidish/Multytenn von Technisat), ist absolut sicher zulässig.

    Alles in Allem: Kein Problem!

  14. #14
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    Zitat Zitat von Hawak Beitrag anzeigen
    Hi,
    von mir auch noch ein kleiner Hinweis: Nicht nur das Anbringen/Aufstellen einer Schüssel auf dem Balkon ist ein bisschen verzwickt (dazu wurde hier auch schon alles gesagt), sondern auch das Verlegen des Kabels!
    Es kann z.B. vom Vermieter untersagt werden, auch nur die kleinste Bohrung für die Verlegung des Kabels zu machen. Wenn dann keine Fenster/Türendurchführung möglich ist, kann man nichts machen.
    Da in Fritz' Fall ja schon ein Kabel liegt, und das (hoffentlich) weiter verwendet werden kann, gibt es hier auch kein Problem.
    Das Aufstellen (nicht Anbringen!) einer geeigneten Schüssel (z.B. die hübsch kleine Digidish/Multytenn von Technisat), ist absolut sicher zulässig.
    Alles in Allem: Kein Problem!
    Ansonsten gibts ja das hier:
    Zu kaufen bei Conrad

  15. #15
    Stammuser Avatar von svRider
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    Warum drängen eigenlich so die Vermieter daruf das man Kabelanschluss nimmt?Mir kommt es so vor als ob die Vermieter von den Kabelgesellschaften Geld bekommen um dort neue Kunden zu bekommen.

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