...ich persönlich sehe da vom Rechtsstandpunkt gute Chancen für Fritze, zumal es ja vorher erlaubt und geduldet wurde und Fritze darüberhinaus Spanier ist!
...... ist natürlich auch eigenes Ermessen von Fritze auf diesen neuen Rechtsstandpunkt zu pochen! ....denn wenn das Mietverhältnis einmal gestört ist, können in anderen Bereichen "Repressalien" durch den Vermieter die Folge sein.
Mein Rat in solchen Fällen: ...mit dem Vermieter ein freundliches Gespräch unter Berufung auf das BGH-Urteil zu führen. ....es kann doch durchaus sein, dass der Vermieter von diesem neuen BGH-Urteil keine Kenntnis hat und seine Entscheidung überdenken wird.